Weitere Lockerungen ab Montag, 04. Mai 2020

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Die aktualisierte Coronaschutzverordnung sieht ab Montag auch für Emsdetten weitere Lockerungen vor, – diese natürlich nur unter Einhalten der Hygienemaßnahmen. Friseure und Fußpfleger dürfen wieder öffnen, Kosmetikstudios und Maniküre nicht. Spielplätze dürfen ab dem 07. Mai (Donnerstag) öffnen, allerdings ist auch hier der Mindestabstand einzuhalten. Sportanlagen bleiben weiterhin geschlossen.

Zudem dürfen Volkshochschulen und Musikschulen wieder öffnen.

Alle Öffnungen und Lockerungen gelten jedoch nur, wenn Hygienemaßnahmen und Mindestabstände eingehalten werden!

Großveranstaltungen bleiben nach wie vor bis zum 31.08.2020 untersagt. Die Definition „Großveranstaltung“ umfasst folgende Ereignisse:

1. Volksfeste nach § 60 b der Gewerbeordnung
2. Jahrmärkte nach § 68 der Gewerbeordnung sowie Kirmesveranstaltungen
3. Stadt-, Dorf- und Straßenfeste
4. Sportfeste
5. Schützenfeste
6. Weinfeste
7. Musikfeste und Festivals
8. ähnliche Festveranstaltungen

Die aktualisierte vollständige Coronaschutzverordnung kann hier heruntergeladen werden.
Die in § 7 (4) angeführte aber fehlende Anlage gibt es hier.

Uns haben einige Anfragen erreicht die wir an die Stadtverwaltung Emsdetten oder auch an den Krisenstab in Steinfurt weiterreichen werden. Sobald uns die Antworten vorliegen, werden wir diese auch veröffentlichen.

 

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