Mindestabstand zu Radfahrern

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Seit dem 28.04.2020 ist die Straßenverkehrsordnung STVO unter anderem um den Punkt erweitert, dass beim Überholen von Radfahrern im Straßenverkehr ein Mindestabstand von 1,50 Metern, außerhalb geschlossener Ortschaften gar von zwei Metern, eingehalten werden muss.

Im Kreis Steinfurt gab es im vergangenen Jahr 750 Verkehrsunfälle, bei denen Fahrräder oder auch Pedelecs beteilitgt waren. „Davon endeten zwei tödlich.“ so PHK Klaus Leising, Leiter der Abteilung Verkehrsunfallprävention. „140 Schwer- und 536 Leichtverletzte mussten sich in kurz- oder auch längerfristige ärztliche Behandlung begeben.“ Eine erschreckend hohe Zahl, welche die Einführung der zuvor genannten Maßnahme notwendig macht. Damit das auch für alle Verkehrsteilnehmer ständig sichtbar wird, werden jetzt kreisweit die Streifenwagen mit entsprechenden Aufklebern auf der Heckklappe ausgestattet.

„Wünschenswert wäre es sicherlich, wenn darüber hinaus auch andere Fahrzeuge darauf aufmerksam machen.“ weiß EPHK Stephan Heskamp, Hauptwachenleiter in Rheine. Viel wichtiger ist ihm aber, dass diese Vorgaben jetzt auch tatsächlich eingehalten werden. Dass das nicht überall auch wirklich möglich ist, führt dazu, dass sich die betroffenen Verkehrsteilnehmer, wie so oft, arrangieren müssen. Grundsätzlich aber gelte diese Regelung und dafür gibt es auch einen Bußgeldkatalog bei Nichteinhaltung. „Im Zweifel muss man halt tatsächlich solange hinter dem Radfahrer fahren, bis die baulichen Gegenheiten ein Überholen mit dem gebotenen Sicherheitsabstand zulassen.“ so Heskamp ergänzend.

Helmut Holtkamp, Vorsitzender der ADFC-Ortsgruppe Rheine, hat es in seine Hände genommen, den Kreis Steinfurt auf diese Aufkleberaktion hinzuweisen, welche bspw. in Köln schon sehr erfolgreich angelaufen ist. Nach nicht einmal vier Wochen konnte er jetzt zusammen mit den zuvor genannten Beamten in einem Pressetermin Vollzug vermelden. Sämtliche Funkstreifenwagen haben bereits, bzw. erhalten in Kürze diese Aufkleber. Auch Holtkamp würde es begrüßen, wenn z. B. städtische Fahrzeuge, Busse, Feuerwehr oder andere Rettungsfahrzeuge durch entsprechenden Hinweis auf die Aktion aufmerksam machen würden.

Für die Polizei ist es in einigen Orten bereits spürbar, dass hier für die Zukunft mehr und mehr auf das Fahrrad als Verkehrsmittel der Zukunft gesetzt wird, bei Wege- und Straßenbau, bei verkehrsleitenden Maßnahmen immer mehr darauf geachtet wird, dass Fahrräder Vorrang haben, die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer im Vordergrund steht.

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