Grüne bringen Anregungen zum Buckhoff vor

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Blick von der Feuerwache, - die sichtbare Ecke des rechten Gebäudes entspricht dem heutigen Eingang der Gaststätte "Graute Beik"

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Wohnen (ASWW) (wir berichteten H I E R) gab es nach Vorstellung der Pläne durch die Investoren und Architekturbüros seitens der Ausschussmitglieder bei grundsätzlichem Lob dem Gesamtprojekt gegenüber einige Punkte, die hier noch keine Berücksichtigung gefunden haben.

Die Fraktionen wurden gebeten, nach interner Beratung, Anregungen, Bedenken… der Stadtverwaltung vorzulegen, welche dann wiederum an die Planer weiterleitet. In der nächsten Ausschusssitzung kann dann mit Antworten, bestenfalls schon mit vorgenommenen Änderungen gerechnet werden.

Für die Fraktion der Grünen liegt uns jetzt parallel zur Eingabe an die Stadtverwaltung das Ergebnis der internen Beratungen vor.

Demnach bittet die größte Fraktion im Rat der Stadt Emsdetten, zu prüfen ob neben der geplanten Dachbegrünung auch die Nutzung von Solarenergie (Photovoltaik, Solarthermie) möglich ist.

Weiter heißt es :

  • Wir bitten um Prüfung ob auch die Fassaden teilweise begrünt bzw. mit Photovoltaik-Modulen ausgestattet werden können. Dach- und Fassadenbegrünung können das Mikroklima des Standortes verbessern.
  • Wir begrüßen die vorgesehene Gestaltung mit Verblendern, da diese als nachhaltiger Baustoff aus der Region bezogen werden können.
  • Pflanzenstandorte (Bäume, Pflanzbeete) sollen verbindlich eingeplant werden (ebenfalls positiv für das Mikroklima)
  • Zwischen den Gebäudekörpern soll ein verkehrsberuhigter Platzcharakter etabliert werden, der die Verkehrsfunktion (Hauptachse Innenstadt – Schulstraße – Brookweg) für Fuß- und Radverkehr sichert. Motorisierter Verkehr soll soweit möglich aus dem Innenbereich des zu entwickelnden Bereiches herausgehalten werden.
  • Individualverkehr von Bewohner, Besuchern und Kunden sowie Lieferverkehr sollen möglichst von außen an den Entwicklungsbereich herangeführt werden.
  • Ebenso soll die Zuwegung zur Tiefgarage von außen erfolgen, entweder durch eine kombinierte Ein-/Ausfahrt oder durch getrennte Ein- und Ausfahrten.
  • Wünschenswert wäre eine zusammenhängende Tiefgarage für den gesamten Entwicklungsbereich um die Erschließung über Rampen so einfach und effizient wie möglich zu halten. Notwendige Brandabschnitte sollten wenn möglich durch technische Einrichtungen innerhalb der Tiefgarage abgebildet werden.
  • Die Weiterentwicklung des Kreuzungsbereiches Nordwalder Straße/Mühlenstraße/Buckhoffstraße zu einem Kreisverkehr wurde schon vor einigen Jahren politisch beraten und diskutiert. Mit der Objektentwicklung „Am Buckhoff“ könnte diese nicht nur wieder aufgenommen werden, sie könnte davon sogar profitieren.
  • In Anbetracht der Eigentums- und Platzverhältnisse des Kreuzungsbereiches scheint mit Blick auf die uns zur Verfügung stehenden Informationen eine Umwandlung in einen Kreisverkehrsplatz mit fünf Abzweigen denkbar, von denen ein Abzweig als zentrale Zufahrtsstraße zur Tiefgarage „Am Buckhoff“ genutzt werden könnte, eventuell auch als Ausfahrt. Eine separate Ausfahrt der Tiefgarage wäre aber alternativ getrennt davon an anderer Stelle denkbar.
  • Wir sind uns bewusst, dass diese Lösung eine parallele Verkehrsplanung unter Einbindung des Landesbetriebs Straßen.NRW erfordern würde, da mit Nordwalder-/ Buckhoffstraße eine Landesstraße betroffen wäre. Dennoch wäre es ungünstig, wenn eine Projektentwicklung „Am Buckhoff“ nicht Anlass wäre, eine aufeinander abgestimmte Bau- und Verkehrsplanung zu entwickeln.
  • Eine Verkehrsanbindung der Tiefgarage sollte wie bereits vorgetragen in jedem Fall von
    außen über eine direkte Anbindung von der Nordwalder Straße (s.o.) erfolgen.
  • Innerhalb der drei Objekte soll ein ausgewogener Mix von Wohnen, Dienstleistung und
    Gewerbe entstehen. Dies begrüßen wir und sehen die Verteilung in gemeinsamer Verantwortung der Projektbeteiligten der drei Objekte.
  • Anzahl und Größe der Wohnungen an diesem Standort werden sich an der Nachfrage des
    Wohnungsmarktes und somit u.a. am städtischen Handlungskonzept Wohnen orientieren.
    Es ist politischer Konsens, dass der Mindestanteil von gefördertem Wohnraum generell
    bei 25% liegt. An dieser Stelle im Stadtgebiet wäre es wünschenswert, wenn der Anteil
    geförderten Wohnens bei einem Drittel der Wohnungen liegen könnte, um so eine Entspannung des Wohnungsmarktes auch für die Nachfrage in stadtzentraler Lage zu erreichen.

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