Aus Düsseldorf kommt nun wieder eine neue Verordnung die u. a. für den Gastronomiebereich wieder Auswirkungen hat. So war bislang nur die Bedienung an Tischen möglich, Thekenbetrieb ausdrücklich ausgeschlossen. In der neuesten Version müssen die Gäste zwar nach wie vor sitzen, sofern aber ausreichend Sicherheitsabstand zu den Arbeitsflächen und der dort tätigen Personen vorliegt bzw. durch bauliche Errichtung entsprechender Schutzmaßnahmen, die ein evtl. Übergreifen des Virus verhindern, vorhanden ist, können vor der Theke -mit gebotenem Sicherheitsabstand zueinander- auch wieder Hocker aufgestellt werden. Die Nutzung von Dartautomaten oder Billardtischen bleibt weiterhin untersagt.
Den genauen Wortlaut der Corona Schutzverordnung mit Datum vom 16.05.2020 gibt es hier
Die dazugehörige Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards zur CoronaSchVO 16.05.2020“ finden Sie hier
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