Zebrastreifen/Fußgängerüberweg und wie man ihn richtig nutzt

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Wohl jeder hat am Zebrastreifen schon Erfahrungen gemacht, als Beteiligter oder Zeuge, bei denen es dann hieß: „Oops, das war knapp.“ Besonders jetzt, in der dunklen Jahreszeit kommt es vermehrt zu solch grenzwertigen Situationen.

Es hat schon seinen Grund, dass die Polizei derzeit besonders in den Morgenstunden immer wieder an Zebrastreifen anzutreffen ist. Zebrastreifen, oder auch Fußgängerübergang, sind dafür angelegt, um Fußgängern das Überqueren der Straße an Stellen mit erhöhtem Verkehrsaufkommen zu erleichtern. Fußgänger haben auf diesem Zebrastreifen immer Vorrang. Und zwar ausschliesslich Fußgänger. Radfahrer dürfen diese Querung nur nutzen, wenn sie absteigen und durch Schieben des Fahrrades auch zum Fußgänger werden.

Verhaltensregeln am Zebrastreifen

Fußgänger

Am Zebrastreifen zunächst warten und signalisieren, dass man die Straße überqueren möchte. Erst, wenn man sicher festgestellt hat, dass man gesehen wurde und Auto- wie Radfahrer anhalten (von beiden Seiten), sollte man die Fahrbahn betreten.

Radfahrer

Radfahrer müssen den Fußgängern am Zebrastreifen Vorrang gewähren. Sie müssen langsam an diese Querungsmöglichkeit heran fahren und sich vergewissern ob ein Fußgänger queren möchte. Wenn sie selber queren wollen, müssen sie, um den Zebrastreifen bevorrechtigt nutzen zu wollen, vom Rad absteigen.  Beispielsweise am Berkemeyer-Kreisel oder auch am Emsdettener Tor wird der Zebrastreifen von einer roten Radfahrerspur begleitet. Auf dieser Spur hat tatsächlich auch der Radfahrer Vorrang vor dem in den Kreisel hinein- oder aus dem Kreisel herausfahrenden Verkehr. Am Salvus-Kreisel hat der hinein- oder herausfahrende Verkehr Vorrag, das hat damit zutun, dass es sich hierbei um eine übergeordnete Straße (Bundesstraße) handelt.

Autofahrer

An einen Zebrastreifen immer langsam heranfahren, sobald erkennbar wird, dass ein Fußgänger die Straße an dieser Stelle überqueren möchte, anhalten. Im fließenden Verkehr darf am Zebrastreifen nicht überholt werden. Bei stockendem Verkehr darf man nicht auf dem Zebrastreifen halten, dieser muss stets frei bleiben um Fußgängern die Möglichkeit zum Queren zu geben. Halten oder Parken ist fünf Meter vor und hinter einem Zebrastreifen nicht erlaubt.

Grundsätzlich gilt im Straßenverkehr das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

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