Wirksamer Schutz gegen Masern – Erziehungsberechtigte müssen Impfnachweise ihrer Kinder vorlegen

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Um Infektionen mit Masern und der Verbreitung der Krankheit vorzubeugen, tritt am 01. März 2020 das vom Bundestag beschlossene Masernschutzgesetz in Kraft. Erziehungsberechtigte sind damit angehalten, vor der Aufnahme ihrer Kinder in Kindertagesstätten, Schulen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen nachzuweisen, dass die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen beiden Impfungen gegen Masern bereits erfolgt sind.

Der Nachweis kann durch den Impfausweis und das gelbe Kinderuntersuchungsheft erbracht werden. Bei bereits durchlebter Krankheit sollte ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Die Stadt Emsdetten bittet daher alle Eltern, den erforderlichen Impfnachweis zu den bevorstehenden Anmeldeterminen in den Emsdettener Schulen, Kindertagesstätten oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen mitzubringen. Fehlende Nachweise werden dem Gesundheitsamt gemeldet. Auch Kinder die bereits in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, müssen den Impfnachweis – spätestens bis zum 31. Juli 2021 – vorzeigen.

Personen, die keinen ausreichenden Nachweis erbringen, dürfen weder in Kindertagesstätten noch in Einrichtungen der Kindertagespflege nach § 43 Abs.1 SGB VIII betreut werden und können vom Besuch der entsprechenden Einrichtung ausgeschlossen werden. Dies gilt jedoch nicht für Personen, die einer gesetzlichen Schul- oder Unterbringungspflicht unterliegen oder unter einem Jahr alt sind.

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