Der Inzidenzwert für den Kreis Steinfurt liegt aktuell bei 2,5. Damit gilt für dieses Gebiet ab Freitag, 09.07.2021 die Stufe 0 (Inzidenzwert 0-10) und somit folgende Maßnahmen der Corona-Schutzverordnung:
Kontaktbeschränkungen
- Keine Beschränkungen
- Mindestabstände als Empfehlung
Außerschulische Bildung
- Kontaktdaten erheben, im Übrigen keine Beschränkungen
Kinder-/Jugendarbeit
- Bei Ferienfreizeiten einmalige Testpflicht zu Beginn des Angebots,
- bei Kinder- und Jugendreisen zu Anfang und Ende des Angebots, ansonsten keine Einschränkungen mehr
Kultur
- Bei Veranstaltungen (Theater, Kino, Konzert) wahlweise Test oder Sitzplan nach Schachbrettmuster, im Übrigen keine Beschränkungen
- Ab 5.000 Zuschauerinnen/Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich
- Besuch von Museen usw. ohne Einschränkungen (auch ohne Maske)
- Musikfestivals etc. schon vor dem 27.08. zulässig
Sport
- Sportausübung ohne Beschränkungen
- Sportveranstaltungen bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität
- Bis 5.000 Zuschauer außen ohne weitere Beschränkungen, innen mit Test oder Sitzplan im Schachbrettmuster und einer max. Auslastung von 33 Prozent der Kapazität
- Ab 5.000 Zuschauerinnen/Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich
Freizeit
- Keine Beschränkungen, Kontaktnachverfolgung aufgehoben (wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt)
- Betrieb von Clubs und Diskotheken innen erlaubt, mit Konzept, Kontaktnachverfolgung und Test
Einzelhandel
- Wegfall der flächenmäßigen Begrenzungen (wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt), Maskenpflicht bleibt bestehen
Messen / Märkte
- Keine Beschränkungen (wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt)
Tagungen / Kongresse
- Keine Beschränkungen
Private Veranstaltungen
- Bei mehr als 50 Teilnehmenden Testpflicht, dann keine Beschränkungen. Ohne Test müssen Mindestabstände und Maskenpflicht ab 50 Teilnehmenden weiter beachtet werden
Partys
- Bei mehr als 50 Teilnehmenden Testpflicht, dann keine Beschränkungen
Große Festveranstaltungen
- Mit Test erlaubt (wenn auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt)
Gastronomie
- Keine Einschränkungen, solange Abstand oder Abtrennung zwischen Tischen
- Bedienpersonal mit Test (Selbsttest genügt) oder Maske
Beherbergung / Tourismus
- Kontaktnachverfolgung bleibt bestehen, Testerfordernis nur noch bei Gästen aus Gebieten mit einer Inzidenz über 10
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