Weitere Impfaktionen im Testzentrum gegenüber der Feuerwache

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  • Mittwoch, 18. August 2021, von 16.00 bis 19.00 Uhr und
  • Freitag, 20. August,  von 17.00 bis 19.00 Uhr im Schnelltestzentrum in der Schulstraße
  • Impfungen für alle Erwachsenen und Kinder ab 12 Jahren möglich
  • Impfungen in der Walk-Through-Straße; keine Parkmöglichkeiten für Pkws

Am Mittwoch, 18 August 2021, von 16.00 bis 19.00 Uhr findet im Schnelltestzentrum in der Schulstraße die Zweitimpfung der Gemeinschaftspraxis Dr. Kamp und Dr. Bilecen statt. Die Erstimpfung war am Mittwoch, 28. Juli 2021, – ebenfalls im Emsdettener Schnelltestzentrum. Bei der nun durchgeführten Zweitimpfung wird mit BioNTech geimpft. Aber auch alle Interessierten, die noch keine Erstimpfung erhalten haben, können sich an dem Termin wahlweise mit BioNTech (ab 12 Jahre) oder mit Johnson & Johnson (ab 18 Jahre) impfen lassen. Bei dann vorgenommenen Erstimpfungen mit BioNTech werden vor Ort Informationen gegeben, wo und wann die Zweitimpfung erfolgen kann.

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Am Freitag, 20. August 2021, von 17.00 bis 19.00 Uhr können sich alle Interessierten ohne Termin und ohne Anmeldung erneut im städtischen Schnelltestzentrum in der Schulstraße gegen das Coronavirus impfen lassen. Diese unkomplizierte Impfaktion hat die Stadt Emsdetten in Zusammenarbeit mit der Praxis Dr. Lukasiewicz organisiert. Geimpft wird mit BioNTech sowie Johnson & Johnson, der Zweittermin findet dann drei Wochen später zur gleichen Zeit am gleichen Ort statt. Impfen lassen können sich alle Personen ab 12 Jahren; Minderjährige müssen jedoch von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Mitzubringen ist ein Lichtbildausweis wie Personalausweis oder Reisepass, die Versichertenkarte der Krankenversicherung sowie falls vorhanden ein Impfpass.

Beide Impfaktionen finden in der Walk-Through-Straße des Schnelltestzentrums statt. Alle Impfwilligen werden daher gebeten, zu Fuß oder mit dem Rad zu kommen. Vor Ort in der Schulstraße sind zudem keine Parkmöglichkeiten vorhanden, sodass PKWs auf den umliegenden Parkflächen im Innenstadtgebiet abgestellt werden müssen.

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