Wer entscheidet, wenn durch Krankheit, Unfall oder im Alter eigene Entscheidungen nicht mehr möglich sind? Mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung lassen sich wichtige Fragen frühzeitig regeln und persönliche Wünsche für den Ernstfall festhalten.
Der Vortrag der Volkshochschule erläutert anhand anschaulicher Beispiele, welchen Zweck beide Vorsorgemöglichkeiten erfüllen und worin sie sich unterscheiden. Dabei geht es unter anderem darum, eine Vertrauensperson für bestimmte Entscheidungen zu bevollmächtigen und festzulegen, in welchem Umfang diese handeln darf.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Patientenverfügung. Erläutert werden die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Bedeutung möglichst klar formulierter Festlegungen für medizinische und pflegerische Entscheidungen. Der Abend bietet damit eine verständliche Orientierung für alle, die sich frühzeitig mit der persönlichen Vorsorge auseinandersetzen möchten.
Referent ist Hartmut Richter, Buchautor und Diplom Rechtspfleger vom Amtsgericht Ibbenbüren.
Datum: 13.10.2026
Uhrzeit: 19:00 Uhr – 21:15 Uhr
Ort: Am Markt 9-10 (Zugang über Marktplatz), Emsdetten
Gebühr: 15,00 Euro
Anmeldungen sind ab sofort in der Geschäftsstelle der Volkshochschule unter Telefon 02572/96037-0, oder im Internet unter www.vhs-egs.de möglich.




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