Vorsichtige Lockerungen gelten auch für Emsdetten

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(Foto: Schwegmann)

Ab Montag, 20. April 2020, tritt die neue Rechtsverordnung des Landes NRW, die „Corona-Schutzverordnung“ in Kraft. Diese sieht einige Änderungen und Lockerungen, aber auch die Verlängerung der Kontaktsperre bis Sonntag, 03. Mai 2020, vor.

Das heißt, private Veranstaltungen und Zusammenkünfte sowie Zusammenkünfte im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen bleiben weiterhin untersagt. Die Ausnahmen, wie Personen im eigenen Haushalt, bleiben jedoch bestehen. „Die Einhaltung dieser Regeln werden wir auch weiterhin im ganzen Stadtgebiet kontrollieren. Wir werden auch zusätzlich in den Geschäften überprüfen, wie die Hygieneregeln eingehalten werden, insbesondere ob die Zutrittssteuerung funktioniert und der Mindestabstand von 1,50m eingehalten wird“, kündigt Manfred Wietkamp, Fachdienstleiter ‚Bürgerservice, Ordnung und Soziale Leistungen‘ an.

Großveranstaltungen sind bundesweit bis zum 31. August 2020 untersagt. „Was genau ‚groß‘ jedoch bedeutet, ist noch nicht definiert. Auch nicht, welche Hygienemaßnahmen und Mindestabstände kleinere Veranstaltungen einhalten müssen. Hier warten wir dringend auf weitere Informationen unserer Landesregierung“, so Bürgermeister Georg Moenikes. „Schützenfeste, den Weinsommer und den Großen Flohmarkt sehe ich aber diesen Sommer leider nicht. Ich hoffe, dass wir nächste Woche in dieser Hinsicht klarere Aussagen treffen können“.

Im Folgenden die größten Veränderungen sowie die weitergehenden Schließungen im Überblick:

Für Emsdetten gibt es ab Montag, 20. April 2020, folgende Lockerungen:

  • Handelsgeschäfte und Fachmärkte können wieder öffnen, hierbei sind jedoch Vorkehrungen zur Hygiene und eine Zutrittssteuerung zu treffen. Zudem muss ein Mindestabstand von 1,50m gewährleistet sein.
  • Die Notbetreuung wird auf weitere Berufsgruppen ausgeweitet. Wer hier einen Bedarf hat, kann sich an notbetreuung@emsdetten.de
  • Die Schulen öffnen ab Donnerstag, 23. April 2020, wieder mit einem eingeschränktem Unterricht für die Abschlussklassen. Für Zehntklässler besteht hierbei eine Schulpflicht, Abiturienten können selbst entscheiden, ob sie weiter zuhause lernen oder zur Schule gehen. Nähere Informationen und weitere Auskünfte erteilt die jeweilige Schule.
  • Die Stadtbibliothek darf wieder öffnen und steht ihren Besucherinnen und Besuchern somit ab Dienstag, 21. April 2020, zur Verfügung. Auch hier gelten Hygienemaßnahmen sowie eine Zutrittssteuerung (max. 20 Kunden gleichzeitig).
  • Bei Beerdigungen besteht keine Personenbegrenzung mehr, allerdings müssen die Hygienemaßnahmen eingehalten und insbesondere der Mindestabstand von 1,50m gewährleistet werden.

Weiterhin, mindestens bis zum Sonntag, 03. Mai 2020, bleiben geschlossen:

  • Grundschulen und Kindertagesstätten (bis auf die Notbetreuung)
  • Friseure, Nagelstudios, Kosmetikstudios, Massagesalons u.ä. Dienstleister, die den Mindestabstand von 1,50m zu ihren Kunden nicht einhalten können
  • Restaurants, Kneipen, Bars, Cafés. Lieferservice und Außer-Haus-Verkäufe sind jedoch weiterhin erlaubt.
  • Kinos und Museen
  • Fitness- und Sonnenstudios, Schwimmbäder, Saunen und ähnliche Einrichtungen
  • Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros
  • Spiel –und Bolzplätze, Sporthallen und Sportanlagen
  • Der Emsdettener Stadtpark
  • Die Volkshoch- und Musikschule

Zudem haben sich die Bundesregierung und die Landesregierungen darauf geeinigt, derzeit keine Maskenpflicht in Deutschland einzuführen, befürworten jedoch, dass Menschen freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auch die Stadt Emsdetten appelliert an die Emsdettenerinnen und Emsdettener, diese Bedeckungen, insbesondere beim Aufsuchen von Einzelhandels- und Lebensmittelgeschäften, zu tragen. Eine Übersicht, wer solche Bedeckungen zu welchen Konditionen in Emsdetten anbietet, gibt es unter www.emsdetten.de/rathaus-buergerservice-politik/rathaus/corona.html

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