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Mittwoch, September 9, 2026
Start Blaulicht Verstärkte Kontrollen am Wochenende – Alkoholwerte bis 2,6 Promille festgestellt

Verstärkte Kontrollen am Wochenende – Alkoholwerte bis 2,6 Promille festgestellt

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(Foto: unsplash - M.Scheffler)

Am vergangenen Wochenende musste die Polizei im Kreisgebiet mehrfach Verkehrsteilnehmer anhalten, die unter dem Einfluss von Alkohol gefahren sind. Darunter waren Autofahrer, aber auch Fahrrad- und E-Scooter-Fahrer.

In Ibbenbüren an der Oststraße fuhr ein 35-jähriger Pedelec-Fahrer aus Hagen am Sonntag (06.09.2026) gegen 18.00 Uhr eine Fußgängerin an, die leicht verletzt wurde. Da bei dem Pedelec-Fahrer der Verdacht auf Alkoholkonsum bestand, wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser zeigte einen Wert von 2,4 Promille. Es wurde eine Blutprobe angeordnet.

In Rheine-Dorenkamp an der Catenhorner Straße wurde ein 46-jähriger Autofahrer aus Rheine gestoppt, der am Sonntagmorgen gegen 07.50 Uhr alkoholisiert unterwegs war. Der Schnelltest zeigte einen Wert von knapp 1,8 Promille an. Der Führerschein wurde sichergestellt und eine Blutprobe durchführt.

Ebenfalls in Rheine, in der Nacht zu Sonntag um kurz nach Mitternacht, fiel ein 33-jähriger Autofahrer aus Rheine auf der Neuenkirchener Straße auf. Seine Fahrweise war sehr auffällig und er wurde angehalten. Der Fahrer stand unter Alkoholeinfluss. Der Schnelltest ergab 1,8 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Blutprobe angeordnet.

In Ibbenbüren am Kreisverkehr Ledder Straße/Dörnebrink kam es am Samstagabend (05.09.2026) gegen 23.45 Uhr zu einem Unfall. Eine 32-jährige Autofahrerin aus Ibbenbüren verlor im Kreisverkehr die Kontrolle über ihr Fahrzeug und kam auf dem Grünstreifen zum Stehen. Da sich im Rahmen der Unfallaufnahme Hinweise auf Alkoholkonsum ergaben, wurde ein Schnelltest durchgeführt. Dieser ergab knapp 1,4 Promille. Die Maßnahmen auch hier: Führerschein sichergestellt, Blutprobe durchgeführt.

Ebenfalls am späten Samstagabend, um 22.45 Uhr, ist auf der K41 (Alpenstraße) ein 37-jähriger E-Scooter-Fahrer aus Ibbenbüren aufgrund von Trunkenheit gestürzt. Offenbar hatte er auch andere berauschende Mittel konsumiert. Er verletzte sich leicht. Der E-Scooter wurde sichergestellt und dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen.

Am früheren Samstagabend auf der K39 (Nordstraße) stürzte gegen 20.30 Uhr ein 23-jähriger Radfahrer aus Ibbenbüren, der Alkohol getrunken hatte. Er verletzte sich leicht. Ein Atemalkoholtest vor Ort stellte etwa 1,2 Promille fest. Auch der Radfahrer musste eine Blutprobe abgeben.

In Ochtrup am Nienborger Damm wurde ein 42-jähriger Autofahrer aus Berlin angehalten, der unter Alkoholeinfluss stand. Dies war gegen 04.10 Uhr am Samstagmorgen. Bei der Kontrolle wurde starker Alkoholgeruch feststellt, ein Schnelltest zeigte 0,9 Promille. Der Führerschein wurde sichergestellt, eine Blutprobe entnommen.

Ebenfalls in der Nacht zu Samstag (05.09.2026), aber bereits um 02.10 Uhr, fuhr ein 32-Jähriger aus Rheine mit einem E-Scooter auf dem Friedrich-Ebert-Ring in Rheine-Schotthock. Das Fahrzeug war nicht versichert. Der Mann wurde angehalten. Er stand unter Alkoholeinfluss – etwa 1,2 Promille – und wurde zur Blutprobe mit zur Wache genommen. Die Weiterfahrt wurde untersagt.

In Mettingen fiel am Freitagnachmittag (04.09.2026) gegen 15.45 Uhr auf der Westerkappelner Straße ein Autofahrer auf, der unter Alkoholeinfluss stand. Der 63-Jährige aus Mettingen konnte von der Polizei angetroffen werden. Ein Schnelltest zeigte einen Wert von knapp 2,6 Promille. Der Führerschein und die Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt, der Mann musste auf der Wache eine Blutprobe abgeben.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang noch einmal mit Nachdruck darauf hin: Alkohol trinken und anschließend am Straßenverkehr teilnehmen – das ist eine schlechte Idee. Egal ob mit dem Pkw, auf dem Rad, Pedelec oder E-Scooter: Wenn Sie alkoholisiert fahren, gefährden Sie sich und andere. Sie verursachen gegebenenfalls Schäden. Es drohen Konsequenzen wie Geldstrafen und Punkte in Flensburg. Wenn Sie Promillegrenzen überschreiten, begehen Sie eine Straftat. Lassen Sie das Fahrzeug stehen. Tragen Sie zur Sicherheit im Straßenverkehr bei.

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