Versammlungen müssen angezeigt werden

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(Foto: Schwegmann)

(POL-ST: Kreis Steinfurt) Bei der Kreispolizeibehörde gibt es das entsprechende Formular

Die Polizei im Kreis Steinfurt weist aktuell noch einmal darauf hin, dass öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen bei der Behörde angezeigt werden müssen. Derzeit gibt es vermehrt Aufrufe zu Versammlungen – unter anderem im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg, dem Klimawandel, den Corona-Auflagen sowie weiteren, auch lokalen Themen. Diese Aufrufe sind völlig legitim, da der Artikel 8 des Grundgesetzes das Recht auf Versammlungsfreiheit festlegt.

Das Versammlungsgesetz des Landes NRW schreibt jedoch vor, dass öffentliche Kundgebungen, Demonstrationen, Mahnwachen und ähnliches – egal ob zu Fuß, auf dem Fahrrad oder als Autokorso – bei der zuständigen Versammlungsbehörde, also der Kreispolizeibehörde Steinfurt, angezeigt werden müssen. Dazu gibt es ein Formular, das leicht und schnell aufgefüllt und per E-Mail an die Behörde gesandt werden kann.

Das Formular, weitere Informationen sowie Ansprechpartner finden Interessierte auf der Internetseite der Polizei Steinfurt: https://steinfurt.polizei.nrw/artikel/versammlungen-muessen-angezeigt-werden

Rückfragen bitte an:

Polizei Steinfurt
Pressestelle
Telefon: 02551 152200

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