Verkürzung der Isolation für KRITIS-Personal

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(Foto: pixabay)

Aufgrund von Änderungen in der Corona-Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW besteht ab sofort auch für KRITIS-Personal (Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen) im Kreis Steinfurt die Möglichkeit, ihre Isolation bei einer Corona-Infektion durch den Nachweis eines negativen Schnelltests nach sieben Tagen zu beenden. Ein negativer PCR-Test ist dafür nicht mehr zwingend notwendig, wird aber aufgrund der höheren Zuverlässigkeit durch den Kreis Steinfurt weiterhin empfohlen.

Durch die Anpassungen des Landes können nun alle infizierten Personen die Isolation durch einen frühestens am siebten Tag nach ihrem positiven Testergebnis an einer qualifizierten Teststelle durchgeführten negativen Schnelltest oder negativen PCR-Test vorzeitig beenden.

Die Stabsstelle Corona weist vor diesem Hintergrund darauf hin, dass die Vorlage des negativen Testergebnisses beim Gesundheitsamt für eine frühzeitige Entlassung aus der Isolation grundsätzlich nicht mehr notwendig ist. Freigetestete Personen können ihre Isolation selbstständig nach dem Ablauf des siebten Tages beenden. Gemäß der aktuellen Corona-Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW ist die Vorlage des negativen Testergebnisses jedoch weiterhin beim Arbeitgeber erforderlich.

Ohne Testung endet die Isolation für Infizierte bei 48-stündiger Symptomfreiheit automatisch mit dem Ablauf des zehnten Tages nach Auftreten der ersten Symptome beziehungsweise nach Durchführung des positiven Tests (PCR-Test oder Schnelltest), wenn dieser mehr als 48 Stunden nach Symptombeginn durchgeführt wurde. Eine Bestätigung des Gesundheitsamtes zur Aufhebung der Isolation muss ab sofort nicht mehr erfolgen.

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