„Die Vergabe von Wohnungsgrundstücken soll transparent und für jerderman nachvollziehbar erfolgen.“, so heißt es in der Beschlussvorlage 180/2023, die am Donnerstag im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Wohnen (ASWW) zur Abstimmung gestellt wird. Das Votum dieses Ausschusses gilt dann als Empfehlung für den Haupt-, Finanz- und Steuerungsausschuss (HFSA) am 18. September 2023 und den Rat, der am 28. September 2023 abschließend entscheiden wird.
Die SPD-Fraktion hatte mit einem Antrag bereits im April 2021 gefordert, die Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke solle neu diskutiert werden um ein transparentes Verfahren zu entwickeln.
Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Fraktionen sowie Vertretern der zuständigen Fachdienste in der Stadtverwaltung hat dann mehrfach getagt und schlägt jetzt folgenden Punktekatalog vor:
- Dauer der Bewerbung:
Dieses Kriterium war in bisherigen Vergaben ein maßgebliches Krite-
rium. Aus diesem Grunde wird es auch mit in das neue Punktesystem
einfließen, allerdings nur bedingt:
Pro Monat werden 0,06 Punkte vergeben; es werden maximal 5
Punkte angerechnet. Der Bewerbende muss mindestens 18 Jahre alt
sein. - Paare oder eine alleinerziehende Person erhalten 1 Punkt
- Bezug zu Emsdetten:
Die bewerbende Person 1 oder 2 hat ihren jetzigen oder den früheren
Wohnsitz (min. 1 Jahr) oder ihren Arbeitsplatz (unbefristet) in Emsdet-
ten. Hierfür gibt es 10 Punkte - Junge Familien bzw. Paare:
Ist mindestens ein Bewerbender jünger als 50 Jahre, wird hierfür 1
Punkt vergeben; die Maximalpunktzahl innerhalb einer Bewerbung liegt
bei 1 Punkt. - Kinder
Bewerbende mit Kindern im Alter von 0-12 Jahren erhalten pro Kind 2
Punkte.
Bewerbende mit Kindern im Alter von 13-25 Jahren erhalten pro Kind 1
Punkt. - Ehrenamt
Inhaber einer Ehrenamtskarte erhalten 0,5 Punkte pro erwachsener
Person; die Maximalpunktzahl innerhalb einer Bewerbung liegt bei 1
Punkt.




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