Umtauschpflicht für Führerscheine

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(Foto: Kreis Steinfurt)

Führerscheine mit Ausstellungsdatum vor dem 19. Januar 2013 müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie ist ein stufenweiser Umtausch Pflicht. In der ersten Phase werden alle Inhaberinnen und Inhaber eines grauen und rosa Führerscheins zum Umtausch aufgerufen. Die Fristen sind bis zum 19. Januar 2025 gestaffelt.

Zunächst sind insbesondere die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 zum Umtausch ihrer Fahrerlaubnis bis zum 19. Januar 2022 aufgerufen.

Geburtsjahr vor 1953 – Umtausch bis spätestens: 19.01.2033

Geburtsjahr 1953 bis 1958 – Umtausch bis spätestens 19.01.2022

Geburtsjahr 1959 bis 1964 – Umtausch bis spätestens 19.01.2023

Geburtsjahr 1965 bis 1970 – Umtausch bis spätestens 19.01.2024

Geburtsjahr 1971 oder später – Umtausch bis spätestens 19.01.2025

In der zweiten Stufe werden ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (vgl. Feld 4b. auf der Vorderseite) ersetzt. In dieser Stufe staffeln sich die Fristen jeweils entsprechend des Ausstellungsjahres des Kartenführerscheins. Das Ausstellungsdatum steht auf der Vorderseite unter Ziffer 4a.

Ausstellungsjahr 1999 bis 2001 – Umtausch bis spätestens 19.01.2026

Ausstellungsjahr 2002 bis 2004 – Umtausch bis spätestens 19.01.2027

Ausstellungsjahr 2005 bis 2007 – Umtausch bis spätestens 19.01.2028

Ausstellungsjahr 2008 – Umtausch bis spätestens 19.01.2029

Ausstellungsjahr 2009 – Umtausch bis spätestens 19.01.2030

Ausstellungsjahr 2010 – Umtausch bis spätestens 19.01.2031

Ausstellungsjahr 2011 – Umtausch bis spätestens 19.01.2032

Ausstellungsjahr 2012 bis 18. Januar 2013 – Umtausch bis spätestens 19.01.2033

Nach Ablauf der jeweils genannten Frist wird der alte Führerschein ungültig. Bis zum Ablauf der ersten Frist am 19.01.2022 und ab dann jährlich werden im Kreis Steinfurt ca. 25.000 Führerscheine zu tauschen sein. Der Umtausch kann in der Führerscheinstelle des Kreises und in den Bürgerbüros der Rathäuser in den Städten und Gemeinden beantragt werden.

Um lange Warte- und Bearbeitungszeiten bei der persönlichen Antragstellung in den Behörden zu vermeiden, empfiehlt das Straßenverkehrsamt des Kreises, die Anträge frühzeitig zu stellen. Für die Beantragung sind mitzubringen: Personalausweis, Reisepass oder ein anderes gültiges Ausweisdokument, ein aktueller Führerschein und ein aktuelles, biometrisches Lichtbild. Für den Umtausch fallen Gebühren in Höhe von 25,30 Euro zuzüglich 5 Euro Versandkosten an.

Termine können über die Internetseite des Kreises Steinfurt unter https://termine.kreis-steinfurt.de gebucht werden. Das gilt auch für die Alternative der Antragstellung per Zoom-Meeting über das Online-Büro der Führerscheinstelle.

Der neue Kartenführerschein wird direkt von der Bundesdruckerei per Einschreiben an die Bürgerinnen und Bürger geschickt und ist auf 15 Jahre befristet. Eine ärztliche oder sonstige Überprüfung der Kraftfahreignung ist im Rahmen des Pflichtumtausches nicht notwendig. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Kreises Steinfurt unter www.kreis-steinfurt.de.

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