DET Thema in dieser Woche: Führerschein

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In unserer neuen Service-Reihe „DET Thema:…“ geht es heute um den Führerschein, – wie man ihn beantragt, wie man ihn bekommt und wie man ihn bestenfalls auch behält, denn das hört man auch immer wieder, dass man den Führerschein „verloren“ hat, was eigentlich nichts anderes heißt, als dass er (allerdings an externem Ort) eigentlich ganz sicher verwahrt wird.

Wissenswertes über den Führerschein mit aktuellen Prüfungsfragen am Ende des Berichtes

Zunächst mal muss der „Lappen“ beantragt werden. Der Begriff Lappen kommt wohl noch aus der Zeit, als die heutigen Großeltern den Führerschein gemacht haben. Damals war der Führerschein noch so groß wie eine Postkarte. Achja, Postkarte… – die Dinger wurden verschickt, als es noch keine Emails gab… – jedenfalls konnte man den damals mausgrauen Führerschein auch noch aufklappen, dann war er natürlich auch doppelt so groß.
Später wurde aus dem mausgrau dann ein schweinchenrosa, der Führerschein war nur noch halb so groß, enthielt dafür noch mehr Kleingedrucktes und das gleich mehrsprachig.
Heute ist es nur noch ein Plastikkärtchen mit mehr Informationen als je zuvor und ist innerhalb der EU einheitlich. Vom Grundsatz her auch inhaltlich einheitlich, was die Klassifizierungen angeht.
„Vom Grundsatz her…“ heißt, dass die deutsche Bürokratie da wieder einige Ausnahmen macht.

Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis

Zum „Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis“ benötigt man die Bescheinigung, dass man einen Sehtest erfolgreich hat durchführen lassen, eine Erste-Hilfe-Bescheinigung (örtliche Anbieter sind z. B. das DRK oder der Malteser Hilfsdienst), zwei biometrische Passbilder sowie den gültigen Personalausweis/Reisepass. Bei bestimmten Führerscheinklassen (für LKW und Busse…) kommt noch das ärztliche Zeugnis/Gutachten über die körperliche und geistige Eignung dazu.

Theoretischer Unterricht / Prüfung

Der deutsche Schilderwald ist nur ein Teil des theoretischen Unterrichtes

Nach all dem Papierkram geht’s weiter mit? – Na klar, Papierkram! Das heißt, mittlerweile sind die Fragebögen tatsächlich vielfach auch schon digitalisiert. Mit diesen Fragebögen wird das theoretische Wissen abgefragt, welches zuvor in den Unterrichtsstunden vermittelt wurde. Hier sollte man aber nicht nur im Unterricht gut aufpassen, man muss unbedingt auch zuhause lernen. Eine speziell hierfür entwickelte Software, die selber „lernfähig“ ist, erkennt auf Dauer, wo der Schüler seine Stärken und Schwächen hat und richtet danach die Fragestellung aus.
Um am Ende überhaupt zur theoretischen Prüfung zugelassen zu werden, muss eine gewisse Anzahl von Theoriestunden nachgewiesen werden. Auch sollte man bei den Testbögen die Fehlerquote konstant maximal gering haben damit bei der theoretischen Prüfung nicht nur eine Chance besteht sondern ein erfolgreiches Abschneiden wahrscheinlich erscheint. Denn wer hier durchfällt, darf eine weitere Prüfung erst nach zwei Wochen machen. Das bedeutet dann zusätzlichen Unterricht / Fahrstunden und somit mehr Kosten.
Die Anmeldung zum Prüfungstermin sollte also schon bedacht sein und geschieht bestenfalls nach Absprache mit dem Fahrlehrer, der hat Erfahrung und wird einschätzen können, wann seine Schützlinge das richtige Level erreicht haben.

„Alte Hasen“ sollten ihr Wissen auffrischen

Die Fragebögen werden halbjährlich angepasst, immer wieder gibt es Neuerungen, die sich dann natürlich auch auf die Prüfungen auswirken. Bei einem Gespräch mit Andreas Patten von der Fahrschule Büter & Kerkering, die sowohl in Emsdetten als auch in Reckenfeld und Saerbeck Schulungsräume hat, erfuhren wir, dass viele, die bereits seit einigen Jahren fahren, heute ziemlich sicher große Problem hätten, die theoretische Prüfung zu bestehen. Er empfiehlt daher unbedingt, das theoretische Wissen von Zeit zu Zeit in einigen Unterrichtsstunden aufzufrischen und aktuelle Test-Bögen versuchen zu beantworten: „Auch ein Schutzengel im Straßenverkehr braucht ein Update!“, so Patten im Gespräch mit AllesDetten.

Im Anschluss an diesen Bericht haben wir einige Fragen aus aktuellen Test-Bögen eingeblendet.

Praktischer Unterricht / Prüfung

Zum praktischen Teil gehört auch das ankuppeln eines Anhängers – sofern man den Führerschein in dieser Klasse machen möchte.

Parallel zum theoretischen Unterricht, kann, sobald hier die Basics vermittelt wurden, der praktische Unterricht beginnen. Die Fahrschüler werden an die Tücken des Straßenverkehrs herangeführt, machen sich mit wichtigen technischen Details ihres Fahrzeuges vertraut, lernen das Fahrzeug zu bewegen und sich im Straßenverkehr richtig zu verhalten.
Eine alte Faustregel sagt, dass wenn man sieben Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und regelmäßig fährt, die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist, dass man jede denkbare Situation im Straßenverkehr einmal erlebt hat.
Diese Erfahrung kann natürlich nicht in wenigen Fahrstunden vermittelt werden, dennoch wird hier versucht ein möglichst breites Spektrum abzudecken. Es ist tatsächlich ein Unterschied, ob man durch die Innenstadt von Emsdetten fährt oder sich beispielsweise in Berlin zurechtfinden muss. Für viele stellt sich Münster mit seinen mehrspurigen Straßen schon zum Problem dar.
Um am Ende zur Prüfung zugelassen zu werden, muss auch hier der Nachweis einer bestimmten Anzahl Fahrstunden nachgewiesen werden. Dazu gehören übrigens zwingend insgesamt zwölf Sonderfahrten auf der Autobahn, im Dunkeln oder auch die sogenannten Überlandfahrten.
Auch hier gilt, wer sich zur Prüfung anmelden möchte, sollte dieses mit seinem Fahrlehrer absprechen. Und wieder: bei Nichtbestehen kann die Prüfung nach zwei Wochen wiederholt werden, – jedoch ist Voraussetzung für eine weitere Prüfung, dass man eine Nachschulung in den Faktoren die zum Scheitern der ersten Prüfung geführt haben, nachweisen kann.

Wie lange dauert eine „Operation Führerschein“?

Andreas Schmitz von der Fahrschule Brüning berichtet aus seiner Erfahrung als Fahrlehrer, dass von der ersten Unterrichtsstunde bis zur bestandenen praktischen Prüfung durchschnittlich ein halbes Jahr einkalkuliert werden sollte. Vor kurzem hat das bei ihm jemand in nur 43 Tagen geschafft, dazu muss aber auch die Zeit zur Verfügung stehen. „Viele machen auch erst nur den theoretischen Teil einschließlich Prüfung und fangen danach erst mit dem praktischen Unterricht an.

Der Spruch „jetzt ist man auf die Menschheit losgelassen“ ist zwar eine häufig gebrauchte Redewendung aber ganz sicher nicht wörtlich zu nehmen, denn allererste Regel ist die gegenseitige Rücksichtnahme im Verkehr!

Grundsätzlich sind Schulungen und Prüfungen während der aktuellen Pandemie möglich. Der theoretische Unterricht findet via online-Konferenz statt. Bei den praktischen Lektionen haben natürlich beide Fahrzeuginsassen, Fahrlehrer und -schüler eine Maske zu tragen.

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