Test für Ratsmitglieder weiterhin kostenlos

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(Foto: pixabay)

Seit gestern ist die neueste Fassung der Corona-Schutzverordnung in NRW in Kraft. Demnach muss jetzt bis auf einige wenige Ausnahmen (z. B. Schwangere, oder wenn eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht erfolgt ist) jede/r für einen Schnelltest auf Covid19 bezahlen, – egal ob in den jetzt seltener werdenden Testzentren, bei Ärzten, in Apotheken oder der Schnelltest, den man eigenständig zuhause vornehmen kann.

Die Impfung schützt weitestgehend vor einer Infektion, dennoch kann man Träger und somit auch Verteiler des Virus sein. Um das auszuschließen ist ein Test nach wie vor durchaus sinnvoll. Sinnvoll vor allem dann, wenn man häufig mit vielen Menschen zu tun hat und dieser Personenkreis auch stetig wechselt (Mitarbeiter im Einzelhandel, in Schulen, oder auch Einrichtungen mit hohem Publikumsverkehr). Davon dürften gleich mehrere Berufsgruppen betroffen sein, aber auch viele ehrenamtlich Engagierte, beispielsweise Übungsleiter und Teilnehmer in Chören und Orchestern, Trainer… auf sie kommen jetzt zusätzlich Kosten zu.

Zur Gruppe der Ehrenamtlichen (mit Aufwandsentschädigung) gehören auch die Ratsmitglieder sowie die Sachkundigen Bürger und Einwohner bei der Teilnahme der jeweiligen Fachausschusssitzungen.

Dr. Thomas Kock (SPD) hatte in der letzten Hauptausschusssitzung beantragt, dass die Kosten für die Tests der Mandatsträger und Ausschussmitglieder zu den jeweiligen Sitzungen doch dann von der Stadt übernommen werden sollen.  Diesem Antrag ist der Rat erwartungsgemäß einstimmig gefolgt. Seitens der Stadtverwaltung wird jetzt der organisatorische Ablauf geprüft. Eine Möglichkeit wäre, dass an den betreffenden Personenkreis jeweils ein Kontingent an Selbsttests ausgehändigt wird.

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