Tag des Grundgesetzes: Kreis Steinfurt erinnert mit Beflaggung an die Verkündung vom 23. Mai 1949

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Ursprünglich als Provisorium gedacht, bildet das Grundgesetz heute das stabile Fundament der Bundesrepublik: Seit dem 23. Mai 1949 ist in dieser Verfassung die Achtung der Grund- und Menschenrechte sowie der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland verankert. Mit der Beflaggung der Kreishäuser in Steinfurt und Tecklenburg erinnert auch der Kreis Steinfurt am Samstag (23. Mai 2026) an den Tag des Grundgesetzes.

„Immer wieder sieht sich unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung durch Rechts- und Linksextremisten sowie religiöse Fanatiker bedroht. In Europa gibt es wieder Krieg, der den lange als selbstverständlich wahrgenommenen Frieden bedroht. Aber gerade in diesen Zeiten bietet das Grundgesetz mit seinen klaren Wertebestimmungen Orientierung für ein gelingendes gesellschaftliches Zusammenleben“, betont Landrat Dr. Martin Sommer. Es sei beruhigend zu wissen, dass die Mütter und Väter der Verfassung einige Schutzmechanismen wie etwa die sogenannte Ewigkeitsklausel verankert hätten, um „ihr Kind“ vor Verfassungsfeinden zu schützen. Demnach ist eine Grundgesetzänderung unzulässig, wenn – so ist es im Gesetz festgeschrieben – durch diese „die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden“. Die in Artikel 1 festgelegte Würde des Menschen und die Menschenrechte sind damit unantastbar. Einen besonderen Fokus legt das Grundgesetz auch auf den Schutz der Grundrechte. Aufgrund ihrer Bedeutung stehen diese im ersten Abschnitt der Verfassung (Artikel 1 bis 19).

Nichtsdestotrotz bleibe Demokratie nur lebendig durch Menschen, die sich aktiv einbringen. „Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, Verfassungsfeinden entschieden entgegenzutreten, um das Grundgesetz zu schützen. Auch ich als Landrat des Kreises Steinfurt stehe zu jeder Zeit und an jedem Ort für die Werte unserer Verfassung ein“, stellt der Landrat heraus.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den 23. Mai in diesem Jahr zum ersten deutschlandweiten Ehrentag ausgerufen. Die Idee: Demokratie lebt von Menschen, die mitmachen. Am Geburtstag unserer Verfassung packen deshalb alle mit an, um das Land ein bisschen besser zu machen. Dabei stehen Begegnung und gemeinsames Tun im Mittelpunkt.

Eingebettet ist der Ehrentag am 23. Mai 2026 in den Aktionszeitraum vom 16. bis zum 31. Mai 2026. Umgesetzt werden in dieser Zeit zahllose kleine und große Aktionen vor Ort, die – auf freiwilliger Basis – von Vereinen, Organisationen, Unternehmen, Kommunen und Einzelpersonen organisiert werden. Das kann eine Aufräumaktion sein, ein inklusives Fußballturnier, ein Straßenfest, gemeinsames Renovieren oder ein Spieleabend im Seniorenheim. Weitere Informationen dazu gibt es online unter www.ehrentag.de.

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