Stadt erinnert an Radfahr-Regeln in der Fußgängerzone

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(Grafik: Stadt Emsdetten)

Die Stadt Emsdetten erinnert in einer aktuellen Pressemeldung nochmal an die seit September 2025 geltenden Regelungen für den Radverkehr in der Fußgängerzone. Ziel ist ein sicheres und rücksichtsvolles Miteinander in der Innenstadt.

Geltende Regelungen in der Fußgängerzone

Zwischen 9.00 und 19.00 Uhr ist das Radfahren untersagt – Fahrräder müssen geschoben oder die Innenstadt umfahren werden. Von 19.00 bis 9.00 Uhr ist Radfahren in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Fußgängerinnen und Fußgänger haben dabei jederzeit Vorrang.

In Bereichen des Wochenmarkts oder bei Veranstaltungen gilt ein grundsätzliches Verbot – auch für das Schieben von Fahrrädern. Für Kinder zum Beispiel mit Laufrädern oder Rollern ist eine rücksichtsvolle Durchfahrt möglich. E-Scooter sind in der Fußgängerzone weiterhin grundsätzlich nicht erlaubt.

Aktion soll noch einmal sensibilisieren

Aktuell weist die Stadt mit einer besonderen Aktion auf die Regeln hin: In Bäckereien im Stadtzentrum werden Brötchentüten ausgegeben, auf denen die wichtigsten Verkehrsregeln für die Innenstadt aufgedruckt sind.

Weitere Informationen

Für Fragen steht Thorsten Rösch, Mobilitätsmanager der Stadt Emsdetten, per E-Mail an thorsten.roesch@emsdetten.de oder telefonisch unter 02572/922-505 gerne zur Verfügung.

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