In einer Pressemeldung weist die Stadt Emsdetten darauf hin, dass aktuell der Versand von jeweils 10 medizinischen Masken für die ca. 1.600 in Emsdetten lebenden bedürftigen Personen vorbereitet wird. Die Zustellung soll bis zum kommenden Wochenende komplett erfolgt sein.
Als bedürftig gilt, wer Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder nach AsylbLG bezieht.
Nach der derzeit geltenden Coronaschutzverordnung muss
- in geschlossenen Räumlichkeiten aller Handelseinrichtungen (z.B. in Geschäften, Banken, Tankstellen, Apotheken, Drogerien, Poststellen) sowie in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen zur Erbringung medizinischer Dienstleistungen,
- bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs und seiner Einrichtungen (Züge, Busse, Bahnhöfe, Haltestellen),
- während Gottesdiensten und anderen Versammlungen zur Religionsausübung auch am Sitzplatz
eine medizinische Maske, zum Beispiel eine FFP2-Maske, getragen werden.
In einem den Masken beiliegenden Schreiben des Bürgermeisters Oliver Kellner werden die Empfänger auf die Verpflichtung zum Tragen der Masken hingewiesen.
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