Sonderförderprogramm „Heimat“ – Land NRW unterstützt existenzbedrohte Vereine

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(Foto: pixabay)

Kaum Vereinsleben und fehlende Einnahmen – die Auswirkungen der coronabedingten Einschränkungen in den vergangenen Monaten sind auch für gemeinnützige Vereine und Organisationen deutlich spürbar. Doch gerade in der aktuellen Zeit sind ehrenamtliche Angebote nicht wegzudenken. Aus diesem Grund unterstützt die NRW-Landesregierung Vereine, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine finanziell stark belastende oder existenzbedrohende Situation geraten sind, mit dem Sonderprogramm „Heimat“. Förderanträge können noch bis zum 31. Juli an die zuständige Bezirksregierung in Nordrhein-Westfalen gerichtet werden.

Alle Vereine oder Organisationen, denen aufgrund der Pandemie die Mittel zur Finanzierung laufender Kosten fehlen, können auf diesem Weg einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15 000 Euro erhalten. Voraussetzung ist, dass ein finanzieller Engpass besteht, der die Existenz des Vereins bedrohen könnte und aufgrund des Wegfalls von Einnahmen und/oder nicht zu verhindernden Ausgaben durch die Corona-Pandemie entstanden ist.

Anträge können ausschließlich online gestellt werden. Das entsprechende Formular stellt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW unter https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat/sonderprogramm-heimat zur Verfügung. Dort sind auch die genauen Voraussetzungen für die Gewährung der Sonderhilfe sowie weitere Informationen zu finden.

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