Mit dem einsetzenden Frühling beginnt die Brutzeit unserer heimischen Vögel. Feldvögel wie Kiebitz, Feldlerche und Rebhuhn mögen dafür vor allem noch unbearbeitete Flächen. Deshalb bittet der Runde Tisch Biodiversität – bestehend aus Mitgliedern des ehrenamtlichen Naturschutzes, der Biologischen Station, der Landwirtschaft und der Kreisverwaltung – Landwirtinnen und Landwirte um Unterstützung.
Feldvögel benötigen Inseln für die Brutphase – NRW Umweltministerium bietet Ausgleichszahlungen
Weil seit Jahren die Bestandszahlen der Feldvögel deutlich zurückgehen und durch die Einsaat viele Gelege zerstört werden, sei es wichtig, dem Bestandseinbruch dieser Arten entgegenzuwirken. Der Runde Tisch Biodiversität weist in diesem Zusammenhang auf die einmalige Prämie des NRW-Umweltministeriums hin. Landwirtinnen und Landwirte, die in Teilbereichen (0,5 bis max. 2,0 Hektar) darauf verzichten, ihre Ackerflächen ab dem 1. April bis zur Ernte der angrenzenden Hauptfrucht (spätestens bis zum 1. Oktober) in jeglicher Art zu bearbeiten, können eine Förderung erhalten. Dabei muss für diese Inseln ein Mindestabstand von 50 Metern zu störenden Strukturen eingehalten werden. Der Ausgleichsbetrag richtet sich in der Höhe nach der Feldfrucht, in der die Brache angelegt wird. Voraussetzung ist, dass sich auf der Fläche mindestens drei Feldvogelpaare befinden. Um eine Förderung zu erhalten, ist ein Nachweis der Vögel auf der Fläche notwendig, der durch die Biologische Station Kreis Steinfurt e.V. oder durch die Untere Naturschutzbehörde erbracht werden kann.
Interessierte Landwirtinnen und Landwirte können sich an die Biologische Station Kreis Steinfurt e.V., Telefon 05482 92910, oder die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt, Telefon 02551 691429, wenden.
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