Risikogebiete können sich täglich ändern

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Personen, die dieser Tage ihren Urlaub im Ausland antreten, sollten sich vorher genau informieren, ob ihr Reiseziel als Risikogebiet deklariert wurde. Ist dies der Fall, verpflichtet sie die aktuelle Coronaeinreiseverordnung anschließend zu einer zweiwöchigen Quarantäne, die nur durch das Vorlegen eines negativen Corona-Tests umgangen werden kann.

Welche Länder derzeit als Risikogebiet gelten, kann auf der Webseite des Robert Koch-Institutes unter dem Stichwort Risikogebiete nachgelesen werden (www.rki.de), wobei zu beachten ist, dass weitere Risikogebiete kurzfristig hinzukommen können. Demzufolge ist auch möglich, dass eine Region, die bei Anreise noch unbedenklich war, während des Urlaubs zu einem Risikogebiet erklärt wird. Ebenso spielt es für die Quarantänepflicht keine Rolle, wie lange sich jemand in einem erklärten Risikogebiet aufgehalten hat.

Manfred Wietkamp, Leiter des Fachdienstes Bürgerservice, Ordnung und Soziale Leistungen der Stadt Emsdetten, erklärt: „Sobald die Reiseregion als Risikogebiet ausgewiesen wird, sind Rückkehrer nach Deutschland verpflichtet, sich beim Gesundheitsamt zu melden. Verstößt ein Rückkehrer gegen die Meldepflicht, muss er mit einem nicht unerheblichen Bußgeld rechnen.“ Für die Meldung hat der Kreis Steinfurt eine Hotline eingerichtet, die unter der Nummer 02551 695930 täglich von 10 bis 15 Uhr erreichbar ist. Die Aufnahme eines Landes auf die Liste der Risikogebiete erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Wer die 14-tägige Isolation umgehen möchte, kann dies nur durch Nachweis eines negativen Corona-Tests, der höchstens 48 Stunden vor Einreise durchgeführt wurde und aus eigenen Mittel bezahlt werden muss. Zwar kann der Test auch in Deutschland nachgeholt werden. Bis zum Erhalt des negativen Ergebnisses sind dann jedoch die Quarantäneregeln einzuhalten. Daher sei jedem Reisenden empfohlen, einen regelmäßigen Blick auf die Liste des Robert Koch Instituts zu den ausgewiesenen Risikogebieten zu werfen.

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