Regelungen der Coronaschutzverordnung ab Montag, 29.03.2021

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  • Lockdown, Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen gelten weiter bis 18. April
  • wenn die Inzidenz im Kreis Steinfurt drei Tage über 100 liegt, tritt eine Notbremse in Kraft

Die bisherigen Regelungen und Einschränkungen werden verlängert – so lange die Inzidenz im Kreis Steinfurt weiter unter 100 liegt. Zudem dürfen ab Montag auch Sonnenstudios wieder öffnen und auch Anfängerschwimmausbildungen und Kleinkinderschwimmkurse sind mit höchstens fünf Kindern wieder erlaubt. Auch sind Prüfungen und prüfungsvorbereitender Unterricht zur Ausübung der Jagd und Fischerei wieder erlaubt.

Sollte die Inzidenz im Kreis Steinfurt drei Tage lang über dem Wert 100 liegen, gilt die „Corona-Notbremse“, d.h. insbesondere:

  • Kontaktbeschränkungen werden weiter verschärft
  • Bibliotheken werden geschlossen und dürfen nur click & collect anbieten
  • Museen, Ausstellungen etc. werden geschlossen
  • es dürfen nur noch 10 Kinder zusammen draußen Sport machen
  • Einzelhandel wird wieder geschlossen und darf nur click & collect anbieten
  • körpernahe Dienstleistungen werden wieder untersagt, (außer Friseure und nicht-medizinische Fußpflege)

Trotz dieser Notbremse kann aber der Kreis Steinfurt im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Öffnungen zulassen, wenn diese mit tagesaktuellen (24 Stunden alt) negativen Schnelltests verknüpft werden.

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