Rechtslage zu Osterfeuern noch ungewiss

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(Foto: Archiv)

Ob Osterfeuer in diesem Jahr stattfinden dürfen, ist bislang noch ungewiss. Einzelne Anfragen zu dieser Thematik sind bereits bei der Stadt Emsdetten eingegangen. Im letzten Jahr durften Osterfeuer „ohne Zuschauer“ kontrolliert abgebrannt werden. Ob das in diesem Jahr wieder möglich sein wird, ist jedoch fraglich. Einzelne Kreise und Kommunen haben das Abbrennen von Osterfeuern angesichts der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie bereits ausgeschlossen.

Im Sinne eines möglichst einheitlichen Verfahrens der Kommunen in der Region wartet die Stadt Emsdetten vor ihrer Entscheidung auf eine Empfehlung des Landes NRW oder verbindliche Regelungen in der Coronaschutzverordnung. Da die Rechtslage noch nicht entschieden ist, rät die Stadt davon ab, Gehölzschnitt oder ähnliches mit dem Ziel des Abbrennens an Ostern zusammenzufahren.

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