Qaurantäne und Isolation: Kreis Steinfurt passt Regelungen an

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(Foto: pixabay)

Für Bürgerinnen und Bürger im Kreis Steinfurt, die in Quarantäne (also nicht nachweislich infiziert) oder Isolierung (nachweislich infiziert) sind, gelten veränderte Bestimmungen, da das Robert-Koch-Institut (RKI) die Empfehlungen angepasst hat. Grund hierfür ist, dass die britische Mutation des Coronavirus mittlerweile für nahezu alle Infektionen ursächlich und diese unter anderem länger ansteckend ist.

Robert-Koch-Institut hat Empfehlungen verschäft

So gilt jetzt für alle Menschen, die aufgrund eines sogenannten engen Kontaktes mit einer nachweislich infizierten Person in Quarantäne sind, dass sie an Tag 1 nach Ermittlung und an Tag 6 nach dem Kontakt auf das Coronavirus getestet werden. Zudem ist ein Test an Tag 13 vorgesehen. Nur wenn dieser negativ ist, endet die Quarantäne mit Ablauf von Tag 14. Für Bürgerinnen und Bürger, die die Abschlusstestung ablehnen, dauert die Quarantäne aus Infektionsschutzgründen 21 Tage.

Sobald ein Test positiv ist, endet die Quarantäne und die Isolierung beginnt. Voraussetzungen dafür, dass die Isolierung endet, sind unter anderem eine mindestens 48-stündige Symptomfreiheit und das Vorliegen eines negativen Tests.

Zudem ist vor dem Hintergrund der massiven Ausbreitung der Virusmutanten deutlich verschärft worden, wer als enge Kontaktperson anzusehen ist und deshalb in Quarantäne muss.

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