Prämien für nicht bewirtschaftete Flächen – Land zahlt für Feldvogelinseln

0
207
(Foto: Julia Schultealbert /Kreris Steinfurt)

Beim Spaziergang sind sie – mit etwas Glück – teilweise schon zu hören und zu sehen: Kiebitz, Feldlerche und Rebhuhn auf der Balz und der Suche nach einem geeigneten Brutplatz. Weil diese Bodenbrüter zum Überleben ihres Nachwuchses auf unbearbeitete landwirtschaftliche Nutzflächen angewiesen sind, zahlt das Land Nordrhein-Westfalen denjenigen Prämien, die diesen bedrohten heimischen Feldvogelarten Inseln im Acker schaffen.

„Diese Inseln bieten den Vögeln Brut-, Nahrungs- und Rückzugsflächen“, erklärt Esther Susewind, Biodiversitätsbeauftragte bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt.  Nach Angaben der Biologischen Station mit Sitz in Tecklenburg gehen die Bestände zahlreicher Feldvogelarten im Kreis Steinfurt seit Jahren stark zurück. Bei der kreisweiten Erfassung im Jahr 2019 seien beispielsweise noch 1.200 Kiebitzbrutpaare nachgewiesen worden, die Anzahl für das vergangene Jahr schätzen die Experten auf maximal 1050 Brutpaare. Zu Beginn der 90’er Jahre seien es noch mindestens 3000 Paare gewesen, heißt es.

Einmalige Prämien bekommen Landwirtinnen und Landwirte, die zwischen dem 1. April bis zur Ernte im Herbst (spätestens bis zum 1. Oktober) darauf verzichten, Teile ihrer Felder zu bestellen bzw. die ihre Felder noch nicht bestellt haben. Zum Hintergrund sagt Susewind: „Schon bei den Vorbereitungen landwirtschaftlicher Flächen zur Einsaat gehen Gelege verloren.“ Weitere Voraussetzungen für eine Förderung des Landes: Die Ackerfläche muss eine Größe von mindestens 0,5 bis maximal 2 Hektar haben und 50 Meter entfernt zu störenden Strukturen liegen. Der Ausgleichsbeitrag richtet sich in der Höhe nach der Feldfrucht, in der die Brache angelegt wird. So werden beispielsweise 1.366 Euro je Hektar bei Silomais gezahlt – vorausgesetzt, dass mindestens drei Feldvogelbrutpaare bzw. Reviere pro Feldvogelinsel in diesem Jahr nachgewiesen werden. Auf dem bewirtschafteten Restschlag müssen Nester markiert und vor Bearbeitungsverlusten bewahrt werden.

Den Nachweis für die Förderung bezüglich der Brutpaare bzw. der Reviere können die Biologische Station Kreis Steinfurt e.V. oder die untere Naturschutzbehörde beim Kreis Steinfurt erbringen – kostenlos. Interessierte werden beraten bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt unter Telefon 02551 691429 oder der Biologischen Station Kreis Steinfurt e.V. unter Telefon 05482 92910.

(Foto: Julia Schultealbert /Kreris Steinfurt)

Kommentieren Sie den Artikel

Die Kommentare werden erst nach Prüfung freigeschaltet. Kommentare ohne Hinweis auf den Verfasser (vollständiger Klarname) oder gar mit vorsätzlich falscher E-Mail-Adresse werden nicht veröffentlicht! Wir bitten Sie, bei Ihren Kommentaren sachlich zu bleiben und sich einer angemessenen Formulierung zu bedienen.

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Danke für Ihre Nachricht. Wir werden diese schnellst möglich bearbeiten.