Partys zu veranstalten oder daran teilzunehmen, ist nach den Bestimmungen der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW verboten. Dies gilt auch für den privaten Bereich. Die Polizei und das Ordnungsamt der Stadt Emsdetten werden in den kommenden Tagen, an denen unter normalen Umständen Karneval gefeiert würde, verstärkt Kontrollen durchführen. Verstöße werden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet. Die Stadt bittet um Beachtung und Verständnis.
Hintergrund:
Nach § 2 der geltenden Coronaschutzverordnung sind Partys und vergleichbare Feiern generell untersagt.
Für private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum gilt: Angehörige eines Hausstandes dürfen sich mit maximal einer weiteren Person eines anderen Hausstandes treffen.
Ausnahmen: Die weitere Person kann von betreuungsbedürftigen Kindern aus dem eigenen Hausstand begleitet werden. Leben die Eltern getrennt, darf auch der getrenntlebende Elternteil mit seinen betreuungsbedürftigen Kindern zusammentreffen.
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