Seit rund sechs Wochen sind die Parkscheinautomaten in der Emsdettener Innenstadt außer Betrieb. Wie jedes Jahr hatte die Stadt Emsdetten die Parkscheinautomaten im Dezember mit dem „Silvesterschutz“ versehen. Wegen des aktuellen Corona-bedingten Lockdowns ist das Parken in der Innenstadt vorläufig noch bis zum 14. Februar 2021 kostenlos möglich. So lange sollen die Parkautomaten noch abgedeckt bleiben. Hintergrund ist, dass aktuell deutlich weniger Parkmöglichkeiten in Anspruch genommen werden und somit kein Anlass besteht, das Parken in der Innenstadt monetär zu steuern.
Parkscheibe auslegen ist Pflicht
Statt eines Parktickets ist jedoch eine Parkscheibe in dem parkenden Fahrzeug gut sichtbar auszulegen. Die Höchstparkdauer beträgt zwei Stunden. Auf Parkplätzen für Elektro-PKW ist das Parken für die Dauer des Ladevorgangs bis maximal drei Stunden erlaubt. Denn die öffentlichen Parkplätze im Stadtzentrum sollen Besucherinnen und Besuchern der Innenstadt zur Verfügung stehen und nicht von Dauerparkern blockiert werden. Verstöße werden durch die Stadt Emsdetten mit einem Verwarngeld geahndet.
Die Pflicht, bei einem Ausfall oder Abschalten des Parkscheinautomaten eine Parkscheibe auszulegen, ergibt sich aus § 13 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung. Zusätzlich hat die Stadt Schilder an den Parkscheinautomaten angebracht, die auf die Parkscheibenpflicht hinweisen. Da sehr oft gegen die Parkscheibenpflicht verstoßen wird und Parkplätze längerfristig blockiert werden, wird die Stadt Emsdetten in nächster Zeit Kontrollen durchführen und Verstöße ahnden.
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