Notbetreuung während der verlängerten Weihnachtsferien am 21. und 22. Dezember möglich

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Eltern von Kindern der Klassen 1 bis 6 können Antrag stellen

Am 21. und 22. Dezember 2020 findet in den Schulen eine Notbetreuung für die Klassen 1 bis 6 statt. Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler, die die erste bis sechste Klasse besuchen und deren Eltern die Notbetreuung bei der Schule beantragen. Das Antragsformular hierfür steht auf der Homepage des Landes-Schulministeriums www.schulministerium.nrw.de zur Verfügung. Eltern, die die Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch nehmen möchten, müssen das Formular ausfüllen und in der Schule, die ihr Kind besucht, abgeben.

Hintergrund:

Die Landesregierung NRW hat entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen am 21. und am 22. Dezember 2020 unterrichtsfrei sein wird. Einschließlich der Weihnachtsferien wird damit der Schulbetrieb zum Jahreswechsel zweieinhalb Wochen ruhen. Die Maßnahme soll dazu beitragen, in Zeiten hoher Covid 19-Infektionszahlen die sozialen Kontakte noch weiter zu reduzieren, um der Corona-Pandemie wirkungsvoll entgegenzutreten.

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