Die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) ist am 28. April 2020 in Kraft getreten. Durch einige Regeländerungen und auch erhöhte Bußgelder für bestimmte Verstöße soll sie dazu beitragen, die Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter zu machen.
Parken mit acht Metern Abstand zur Kreuzung
Um die Sicht zwischen Straße und Radweg zu verbessern, darf vor Kreuzungen und Einmündungen nach der neuen StVO erst mit einem Abstand von acht Metern geparkt werden, wenn ein baulicher Radweg vorhanden ist. Bislang galt ein Mindestabstand von fünf Metern. Die neue Regelung betrifft in Emsdetten zum Beispiel die Einmündungsbereiche auf der Blumenstraße ab Lönsstraße, auf dem Brookweg ab Am Strietbach oder die Neubrückenstraße, in denen viele PKW am Straßenrand parken.
Erhöhte Geldbußen für Parkverstöße
Für verschiedene Park- und Halteverstöße wurde zudem das Verwarngeld erhöht. So werden das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz neuerdings mit 55 Euro geahndet. Auch die Geldbußen für die allgemeinen Park- und Halteverstöße wurden angehoben. So wurde zum Beispiel das Verwarngeld für das Parken ohne Parkschein wie auch für das Parken ohne Parkscheibe von bislang 10 Euro auf 20 Euro angehoben.
Außerdem wurde ein neuer Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge eingeführt. Das Verwarngeld beträgt hier 55 Euro. In Emsdetten betrifft diese Regelung zum Beispiel die E-Parkplätze am Sandufer und auf dem Bahnhofsvorplatz.
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