Neue Corona-Schutzverordnung ab Montag, 02. November – „Lockdown Light“

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  • Schließung von Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen bis zum 30. November
  • Schließung gastronomischer Betriebe bis zum 30. November
  • Nur noch Personen aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum – und auch dann maximal 10 Personen

Wie bereits in der Bund-Länder-Vereinbarung angekündigt, wird es ab Montag, 2. November 2020, eine weitere Verschärfung der Schutzmaßnahmen geben. Das Land NRW hat dazu eine neue Coronaschutzverordnung erlassen. „Die Verordnung regelt zwar schon einige Details, erfahrungsgemäß gibt es aber immer Fragen, die in der Bevölkerung und bei den Gewerbetreibenden noch aufkommen, die nicht ausdrücklich geregelt sind. Wir lesen und prüfen die Verordnung derzeit noch intensiv, um nächste Woche möglichst viele Anfragen beantworten zu können“, erläutert Manfred Wietkamp, Fachdienstleiter für Bürgerservice, Ordnung und Soziale Leistungen.

Ich bitte alle Emsdettenerinnen und Emsdettener, sich an die neuen, verschärften Maßnahmen zu halten! Wenn wir uns alle im November diszipliniert verhalten, können wir vielleicht Weihnachten wieder mit unseren Familien und Freunden feiern“, appelliert Elmar Leuermann, 1. Beigeordneter der Stadt, an die Emsdettener Bevölkerung.

Hier ein erster Kurz-Überblick über die neuen Maßnahmen:

  • Im öffentlichen Raum dürfen sich ohne Einhaltung des Mindestabstandes nur noch Personen aus zwei Haushalten treffen – und auch dann mit maximal zehn Personen.
  • Die Maskenpflicht besteht weiter und wird ausgeweitet, zum Beispiel auf geschlossene Räume im öffentlichen Raum, Bildungsveranstaltungen, zulässige Versammlungen im geschlossenen Raum und zulässige Veranstaltungen unter freiem Himmel mit mehr als 25 Personen.
  • Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Sportanlagen, Saunen, Schwimmbäder, Spielhallen, Wettbüros etc. bleiben bis zum 30. November geschlossen.
  • Spielplätze bleiben geöffnet, aber auch hier gilt eine Maskenpflicht (außer für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen).
  • Der Stadtpark bleibt bis zum 30. November geschlossen, da Tierparks geschlossen werden müssen.
  • Die Anzahl der Kunden in Geschäften und sonstigen Verkaufsstellen darf einen Kunden pro 10 Quadratmeter der Verkaufsfläche nicht übersteigen.
  • Gastronomische Betriebe jeglicher Art bleiben bis zum 30. November geschlossen, dürfen aber Außer-Haus-Verkauf anbieten; der Verzehr der Speisen ist jedoch im Umkreis von 50 Metern untersagt.
  • Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,50 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, werden ebenfalls bis zum 30. November untersagt. Darunter fallen insbesondere Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren, Piercen. Explizit von der Schließung ausgenommen sind Fußpflege und Friseurleistungen sowie medizinisch notwendige Behandlungen wie zum Beispiel Physiotherapie, Ergo- und Logotherapie.

Die Stadtverwaltung wird die verschärften Maßnahmen in den nächsten Wochen auch wieder verstärkt kontrollieren.

 

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