Seit dem heutigen Donnerstag, 05. November 2020, gilt eine neue Coronaschutzverordnung, mit der das Land NRW die bereits geltenden Maßnahmen nachjustiert. Zudem hat die Stadt Emsdetten eine neue Allgemeinverfügung im Amtsblatt Nr. 32 erlassen, das auf der städtischen Internetseite einzusehen ist.
Dass eine Alltagsmaske in Fußgängerzonen und auf Parkplätzen getragen werden muss, war erst kürzlich verkündet worden. Nun gilt die Maskenpflicht zusätzlich auch an Bushaltestellen und Taxiständen. Ebenso ist neu, dass Alkohol nicht mehr zwischen 23 und 6 Uhr verkauft werden darf, auch nicht an Tankstellen.
Demgegenüber stellt die neue Fassung nochmal deutlich heraus, dass Wochenmärkte mit Lebensmittel-Schwerpunkt weiter erlaubt sind. Auch vereinzelte Musikschulangebote sind weiter möglich.
Um die Coronaschutzverordnung kreiseinheitlich zu handhaben, haben sich die Kommunen des Kreises Steinfurt zudem auf folgende Regelungen geeinigt:
- Kranzniederlegungen am Volkstrauertag sind gemäß § 13 Abs. 2 der CoronaSchVO zulässig, jedoch mit reduzierter Teilnehmerzahl und ohne Blasorchester/Gesang.
- Nach Beerdigungen sind Feierlichkeiten im öffentlichen Raum § 14 Abs. 3 CoronaSchVO entsprechend verboten. Dies betrifft etwa Beerdigungskaffees in Gaststätten. Die Anzahl der Teilnehmer an der Bestattung ist nicht begrenzt. Allerdings sind teils kirchliche Vorgaben zu beachten.
- Bei standesamtlichen Trauungen sind weiterhin nur zehn Personen im Trauzimmer zugelassen. Abweichend zur bisherigen Regelung dürfen sich außerdem nur zehn Personen mit Alltagsmaske vor dem Standesamt aufhalten (§ 2 Abs. 1 und 2 CoronaSchVO).
- Proben von Orchestern und Chören sind gemäß § 8 Abs. 1 CoronaSchVO unzulässig. Nur der zur Berufsausübung zählende Probebetrieb ist gestattet.
- Sämtliche Flohmärkte oder Weihnachtsmärkte sind nach § 11 Abs. 2 CoronaSchVO zunächst bis zum 30. November 2020 verboten.
- Der Betrieb von Sonnenstudios ist gemäß § 12 Abs. 1 CoronaSchVO zulässig.
- Gruppenangebote von Kindergärten auf privatem Gelände im Freien sind zulässig.
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