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Mittwoch, Juli 22, 2026
Start Allgemein Mit dem Fahrrad/E-Scooter in der Fußgängerzone – von Ordnunswidrigkeit bis Straftat

Mit dem Fahrrad/E-Scooter in der Fußgängerzone – von Ordnunswidrigkeit bis Straftat

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Wenn man sich in der Fußgängerzone der Emsdettener Innenstadt aufhält, auf dem Brink, Katthagen, der Rheiner Straße, Bahnhof-, Ems- oder auch Kirchstraße, muss man gar nicht lange warten, bis einem unerlaubter Weise ein Radfahrer begegnet oder ein E-Scooter, auf dem immer häufiger sogar zwei Personen stehen, was wiederum selbst in den Bereichen in denen E-Scooter gefahren werden dürfen, nicht erlaubt ist.

E-Scooter sind grundsätzlich verboten, Radfahrer lediglich in den Abend- und Nachtstunden von 19 bis 9 Uhr erlaubt und dann auch nur in Schrittgeschwindigkeit.

Die Zahl der bei der Polizei gemeldeten Unfallereignisse ist tatsächlich gering. Das Sicherheitsempfinden der Fußgänger, die in diesen Bereichen bewusst bevorrechtigt sind, leidet jedoch erheblich. Auch wenn sich die Situation gefühlt verbessert hat, einsichtige Radfahrer ihr Zweirad schieben oder abstellen um fußläufig ihr Vorhaben zu erledigen. „Die Polizei Emsdetten führt in der Fußgängerzone von Emsdetten häufig aber unregelmäßig Kontrollen in Sachen Fahrrad- und E-Scooter-Verstöße durch.“, erfahren wir auf Nachfrage bei der Kreispolizei in Steinfurt. Bei diesen Kontrollen werden aufklärende Gespräche geführt, um Einsicht zu erzielen, aber auch Verwarn- und Bußgelder verhängt. Ein solches Bußgeld liegt bei 25,– €, kann aber auch höher ausgestellt werden, wenn durch das Fehlverhalten konkrete Gefahrensituationen verursacht oder sogar tatsächlich Schäden entstanden sind.

Das Befahren der Fußgängerzone mit dem Rad in der Zeit von 9 bis 19 Uhr oder mit dem E-Scooter grundsätzlich stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die von jedem Passanten zur Anzeige gebracht werden kann. Hierzu sollte man sich das Kennzeichen notieren und eine genaue Personenbeschreibung angeben können. Sollte es gar zu einem Unfall kommen, sollte man zwingend die Polizei unter der Rufnummer 110 verständigen. Wenn die tatverdächtige Person sich dann auch noch unerlaubt vom Unfallort entfernt, liegt eine Straftat nach § 142 StGB vor. Die tatverdächtige Person darf im Rahmen der vorläufigen Festnahme durch jederman vor Ort festgehalten werden, bis die Polizei eintrifft (siehe § 127 Abs. 1 StGB). Ist die Person bereits flüchtig, sollte man sich möglichst viele Details zu Fahrzeug und Person merken und unmittelbar der Polizei mitteilen.

Grundsätzlich gilt bei verursachten Schäden, dass die Haftpflichtversicherung zunächst den Schaden (häufig bis 5.000,– €, je nach Versicherung) übernimmt, da das Fahrzeug aber in nicht dafür erlaubten Bereichen bewegt wurde, die Versicherung den Versicherungsnehmer regreßpflichtig macht und sich das Geld wieder holt.

 

 

3 Kommentare

  1. Meiner Meinung nach sollten viel mehr Kontrollen in der Fußgängerzone stattfinden. Leider sind die Bußgelder für E Scooter viel zu gering. Wer zu zweit auf einem ESC Scooter erwischt wird, sollte eine hohe Strafe bekommen. Sehr häufig sehe ich leider auch junge Mütter mit ihren kleinen Kindern auf einem E Scooter. Eine Vorbildfunktion ist das mit Sicherheit nicht. Um ein Verständnis zu bekommen, wäre eine Bestrafung mit gemeinnützige Arbeit hilfreich, damit diese Person über ihre Fehler nachdenken können.

  2. Grundsätzlich sollte man das Alter für E-Scooter auf min. 15 Jahre erhöhen!
    Auch sollte man einen E-_Scooter Führerschein einführen, wo den Fahrern dieser gefährlichen Roller ein Grundwissen vermittelt werden sollte!

  3. Erst einmal ein großes Dankeschön ☺️ für den ausführlichen und guten Bericht. Ich glaube vielen ist gar nicht bewusst was da abgeht. Letztendlich trägt das Gerät ein Nummernschild so wie eine Mofa !! Die dürfen auch nicht in der Fußgängerzone oder zu zweit fahren. Es gibt schon Nachbarländer die darüber nachdenken on Top das Alter auf 17 hoch zu setzen. Aber es sind nicht nur die Jugendlichen die nicht mitspielen.
    Wenn man die Kontrollen deutlich verstärken würde gäbe es sicher eine Veränderung, vor allem Geld in die leeren Kassen.
    Vielleicht springt bei dem ein oder anderen der Funke über.
    Vg
    Rolf Müllmann

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