Lockerungen im Kreis Steinfurt: Häufig ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses erforderlich…

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(Foto: pixabay)

…ausgenommen sind Genesene, vollständig Geimpfte und kleine Kinder

Ab morgen, Samstag, 22. Mai, 0 Uhr, werden im Kreis Steinfurt die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger gelockert. Für die Nutzung einiger Angebote ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses erforderlich, das maximal 48 Stunden alt sein darf.

Vollständig Geimpfte und Genesene sind negativ Getesteten gleichgestellt. Geimpfte müssen einen Nachweis über den vollständigen Impfschutz, etwa durch die Vorlage des gelben Impfpasses, vorlegen. Seit der letzten erforderlichen Impfung zur Herstellung des Vollschutzes müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Genesene benötigen den Nachweis über einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Der Kreis Steinfurt hat bereits entsprechende Bescheinigungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ausgestellt und verschickt.

Liegt die Infektion länger als sechs Monate zurück, ist neben dem positiven PCR-Test auch die Verabreichung einer einzelnen Impfstoffdosis vor mindestens 14 Tagen nachzuweisen, um gleichgestellt werden zu können. Die Lockerungen gelten nur für vollständig Geimpfte und Genesene ohne typische Covid-19-Krankheitssymptome.

Von der Testpflicht ausgenommen sind außerdem Kinder bis zum Schuleintritt.

 

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