Lockerungen im Einzelhandel ab Freitag, 14. Mai

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(Foto: pixabay)

Gute Nachrichten für alle Einzelhändler im Kreis Steinfurt: Da die vom Robert-Koch-Institut (RKI) gemeldete Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 150 unterschritten hat, darf der Einzelhandel ab Freitag, 14. Mai, wieder öffnen. Dazu hat das Land NRW heute eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

Kundinnen und Kunden eines Einzelhandels, der nicht den täglichen Bedarf deckt, benötigen neben einem Termin einen Nachweis über einen tagesaktuellen negativen Corona-Test (PCR-Test oder PoC-Antigen-Schnelltest). Das negative Ergebnis eines Selbsttests ist nicht ausreichend. Von der Testpflicht ausgenommen sind Genesene, die innerhalb der vergangenen 6 Monate eine Coronainfektion überstanden haben, vollständig geimpfte Personen oder Genesene mit einmaliger Impfung. Sie müssen einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Die Pflicht zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sowie zum Tragen einer medizinischen Maske gilt für alle Kundinnen und Kunden weiterhin.

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