LED-Weihnachtsbäume auf alle Emsdettener Kreisverkehre?

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Auf Initiative von Beatrix Steinbach-Möllers (CDU) und Dieter Rengers (CDU) hat es seinerzeit ein großer, leuchtender stilisierter Weihnachtsbaum auf den Kreisverkehr an der Moorbrücke geschafft. Steinbach-Möllers hatte in der vergangenen Ratssitzung den Antrag gestellt, man möge prüfen ob derartige Installation zur Weihnachtszeit nicht auch auf dem Kreisel Borghorster Str. (BolwinDokters) möglich sei. Darüber hinaus wären grundsätzlich auch die Kreisverkehre Elbersstraße (Stadtwerke), Lerchenfeld (Sparkasse) und Grevener Damm (Salvus) denkbar. Der Kreisverkehr Rheiner Str./Amtmann-Schipper-Str./In der Lauge ist mittig mit einem größeren Baum bepflanzt. Der Gitterstar-Kreisel an der Reckenfelder Str. verbindet zwei Kreisstraßen, die Gestaltung liegt nicht bei der Stadt Emsdetten sondern in den Händen des Kreises Steinfurt.

Diesen eingangs genannten Antrag nahm die Stadtverwaltung jetzt zum Anlass eine Grundsatzentscheidung herbei zu führen. Die reine Weihnachtsbeleuchtung hat sich bislang nur auf den Innenstadtkern beschränkt, eine Ausweitung auf die genannten Standorte in den Außenbereichen müsse politisch beschlossen werden.

In Erstaunen versetzten Steinbach-Möllers und Rengers die von der Verwaltung aufgezeigten Kosten, die das Vorhaben mit sich bringen würde. Für den Erwerb eines LED-Baumes (ca. 8 bis 10 mtr. hoch), Statikgutachten, Standsicherheitskonzept, Betonfundament, Mast, Zeitaufwand Auf- und Abbau, Miete eine Autokranes, Teilsperrung der Kreisverkehre für die Zeit des Auf- und Abbaus, ggf. Elektroinstallationsarbeiten, Stromkosten… hat die Stadtverwaltung in Summe einen Aufwand von ca. 10.000 € ermittelt.

Margit Richters, die für die Stadtverwaltung die Kosten ermittelt und die Beschlussvorlage erstellt hatte, beteuerte, dass es sich hierbei um die tatsächlichen Echt-Kosten handelt, die bei der Erstellung vorausgegangener Maßnahmen angefallen sind.

Eine Umsetzung wird in diesem Jahr auf Grund der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr möglich sein, so dass die Entscheidung nach nochmaliger Prüfung zunächst vertagt wurde.

 

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