Lastenräder werden weiterhin gefördert – Förderkriterien angepasst

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(Foto: Eike Brünen)

Die Stadtverwaltung schlägt der Politik erneut vor, 15.000 € Fördergelder für die Anschaffung von Lastenrädern, Lasten-E-Bikes oder auch von Lasten-/Kinderanhängern für Fahrräder zur Verfügung zu stellen. Der Förderbetrag im Einzelfall wird allerdings beschränkt, dadurch können aus dem zur Verfügung stehenden Budget mehrere Förderanträge positiv beschieden werden. Eine Förderung, so sieht es die Verwaltung vor,  erfolgt in Höhe von 30 % des Kaufbetrages (incl. MwSt.) maximal jedoch 750 € (vorher 1.000 €) bei elektrisch betriebenen Lastenrädern, maximal 500 € (bleibt) bei rein muskelbetriebenen Lastenrädern und maximal 75 € (vorher 100 €) für Lasten-/Kinderanhänger.

In 2019 erstmals beschlossen, geht die Förderung jetzt ins dritte Jahr.

Bei den Mitgliedern des Ausschusses für Klima, Umwelt und Mobilität (AKUM) fand die Beschlussvorlage während der online-Sitzung am Dienstag breiten Konsens. Eine rechtlich wirksame Beschlussfassung kann in dieser Sitzungsform jedoch nicht erfolgen. Am 15.03. wird das Thema im Hauptausschuss behandelt und eine Woche später in der Ratssitzung. Verbindlich beschlossen werden kann erst in einer Präsenzsitzung oder durch Dringlichkeitsentscheidung, die natürlich bei nächst möglicher Gelegenheit durch den Rat bestätigt werden muss.

Aus den bisher gemachten Erfahrungen werden die 15.000 € auch bei den geringeren Maximalförderbeträgen wieder vollständig abgeschöpft.

Der Antrag auf Förderung kann dabei schon mit einer verbindlichen Bestellung erfolgen, die Auszahlung erfolgt jedoch erst bei Vorlage des Kaufbeleges.

Die noch rechtsgültige zu beschließende Verordnung sieht z. B. vor, dass die geförderten Objekte lediglich der privaten Nutzung unterliegen, eine Weiterveräußerung geförderter Räder/Anhänger ist nicht statthaft…

 

 

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