Land NRW stimmt Antrag auf Testoption des Kreises Steinfurt zu

0
474

Das Land NRW hat dem Antrag des Kreises Steinfurt, die nordrhein-westfälische Testoption im Rahmen der bundesweit vereinbarten Corona-Notbremse nutzen zu wollen, zugestimmt. Damit wurde das notwendige Einvernehmen hergestellt. Ab morgen, Dienstag, 30. März, können damit all diejenigen nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte, Textilgeschäfte, Buchhandlungen etc.), körpernahen Dienstleistungen bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (Kosmetik, Nagelstudios, Massage etc.), Museen, Kunstausstellungen usw. mit einem tagesaktuellen negativen Schnelltest nach vorheriger Terminvereinbarung aufgesucht werden, die sonst im Rahmen der Notbremse gänzlich geschlossen wären. Das negative Testergebnis ist bei der Inanspruchnahme der Angebote vorzulegen.

All die Angebote des Bedarfs des täglichen Lebens (beispielsweise Lebensmittelmärkte), medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung können auch weiterhin ohne tagesaktuelles negatives Testergebnis aufgesucht werden.

 

Kommentieren Sie den Artikel

Die Kommentare werden erst nach Prüfung freigeschaltet. Kommentare ohne Hinweis auf den Verfasser (vollständiger Klarname) oder gar mit vorsätzlich falscher E-Mail-Adresse werden nicht veröffentlicht! Wir bitten Sie, bei Ihren Kommentaren sachlich zu bleiben und sich einer angemessenen Formulierung zu bedienen.

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Danke für Ihre Nachricht. Wir werden diese schnellst möglich bearbeiten.