Ladenöffnung – Greven wartet auf Rechtsverordnung

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Nach der grundsätzlichen Einigung der Ministerpräsidenten vom Mittwoch fragen sich auch in Greven viele Geschäftsleute und Ladenbesitzer, ob sie ab kommenden Montag tatsächlich wieder öffnen dürfen.

Die Einigung sieht das für Ladenlokale bis zu einer Größe von 800 qm vor, allerdings nur, wenn ausreichende Maßnahmen zum Infektionsschutz getroffen sind.  Wie diese Maßnahmen zum Infektionsschutz genau aussehen sollen, muss in einer Rechtsverordnung des Landes festgelegt werden. „Bisher liegt diese Rechtsverordnung noch nicht vor, deshalb können wir im Moment über den Einzelfall noch nichts sagen“, so am Donnerstagmittag Grevens Erster Beigeordneter Cosimo Palomba. „Sobald wir die Rechtsverordnung zur Laden-Wiedereröffnung auf dem Tisch haben, werden wir die Regelungen bekannt machen und entsprechende Anfragen sofort beantworten können.“ Die Rechtsverordnung soll nach Auskunft des Landes bis spätestens Freitag ausgearbeitet sein.

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