Aus aktuellem Anlass weist die Stadt Emsdetten darauf hin, dass Hunde bis auf wenige Ausnahmen immer angeleint zu führen sind. Dies gilt auch im Wald außerhalb von Wegen. Rechtsgrundlagen sind unter anderem das Landeshundegesetz und das Landesforstgesetz.
Das Anleingebot innerhalb von Wäldern dient dem Schutz der im Wald lebenden Tiere, insbesondere während der Brutzeit und der Aufzucht der Jungen.
In letzter Zeit sind vermehrt Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von Förstern bei der Stadt eingegangen, dass viele Hundebesitzer sich nicht an die Anleinpflicht halten. Die Stadt bittet daher alle Hundehalterinnen und –halter, die geltenden Vorschriften zu beachten und ihre Hunde auf öffentlichen Flächen anzuleinen.
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