Hinweise für mögliche Kontaktpersonen

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Mit denersten bestätigten Corona-Infektionsfällenim Kreis Steinfurt ist damit zu rechnen, dass die Fallzahlen auch in unserer Region weiter zunehmen werden. Vor diesem Hintergrund möchte der Kreis Steinfurt grundsätzliche Hinweise zum Verfahren bei Kontakt mit infizierten Personen und deren Kontaktpersonen geben:

Für infizierte Personen(bestätigter Fall) wird eine 14-tägige Isolation im häuslichen Bereich (sofern keine medizinische Indikation für eine Krankenhauseinweisung besteht) durch die untere Gesundheitsbehörde ausgesprochen und durch die örtlich zuständige Ordnungsbehörde angeordnet.

Für enge Kontaktpersonen gilt grundsätzlich das Gleiche. Dies sind Personen, die räumlich und zeitlich enge und länger anhaltende Beziehungen zu der infizierten Person hatten (z.B. alle in einer Haushaltsgemeinschaft Lebenden, Sitznachbar/Sitznachbarin im Unterricht, enge Freundin/enger Freund). Hier wird eine 14-tägige Quarantäne im häuslichen Bereich angeordnet. Es ist nicht sinnvoll, den Kontaktpersonenkreis vorsorglich zu testen, um Klarheit zu haben. Eine Testung ist i.d.R. erst verlässlich, wenn eine Personauch Symptome entwickelt hat.

Für alle weiteren Personen, die in (weniger engem) Kontakt mit der infizierten Person standen (also zum Beispiel Schülerinnen und Schüler einer Klasse, die nach Bewertung durch die Untere Gesundheitsbehörde keinen längeren und engen Kontakt zur infizierten Person mit daraus folgendem eigenem Infektionsrisiko hatten), ist eine Quarantäne nicht regelhaft erforderlich. Wichtig für diese Personen istes, sich in den 14 Tagennach letztem Kontakt zur infizierten Person selbst auf Krankheitssymptome zu beobachten und ein achtsames Verhalten an den Tag zu legen, also z.B. große Menschenansammlungen zu meiden.

Für Personen, die selbst lediglich Kontakt mit einer symptomfreien Kontaktperson hatten, sind keine Quarantäne und keine erweitertenVorsichtsmaßnahmen erforderlich.

Weitere Informationen zur Thematik finden Sie auch unter www.kreis-steinfurt.de. Fragen werden ebenfalls unter der Hotline 02551/69-2825 beantwortet.

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