Hecken bis zur Grundstücksgrenze zurückschneiden

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Damit die Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrern auf Geh- und Radwegen nicht gefährdet wird, weist die Stadt Emsdetten darauf hin, dass Hecken auf Grundstücken regelmäßig bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden sind.

Dies verhindert ein Überwuchern der Pflanzen, die sonst Gefahr laufen, Verkehrsteilnehmern die Sicht zu nehmen. Grundlage für das Zurückschneiden von Hecken auf Grundstücksgrenzen ist die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Emsdetten, die in der Rubrik Satzungen und Ortsrecht unter www.emsdetten.de abgerufen werden kann. Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen des Teams Entsorgung, Beitragswesen und Straßenverkehr Frau Brüggemeyer und Frau Forstmann unter der Telefonnummer 02572 922 444 gerne zur Verfügung.

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