Greven: Volle Kinderbetreuung weiter nicht möglich

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Wie vom Land angekündigt, werden die Kitas ab Montag, 8. Juni zu einem „eingeschränkten Regelbetrieb“ zurückkehren. D.h. dass wieder alle Kinder mit Betreuungsvertrag in den Kindergarten gehen können – allerdings werden die jeweiligen Betreuungszeiten für alle um zehn Wochenstunden verkürzt. Eine Betreuung im vollen Umfang ist weiter nicht möglich.

Eine vereinbarte Betreuungszeit von 45 Wochenstunden verkürzt sich auf 35 Stunden, 35 Stunden werden zu 25 und 25 zu 15. Diese Regelung ist in der Corona-Betreuungsverordnung des Landes festgelegt, die ab dem 8. Juni in ganz NRW gelten wird. Notwendig ist die zeitliche Einschränkung, weil das Personal für die Betreuung aus Infektionsschutzgründen nicht im gewohnten Umfang eingesetzt werden kann. „Es ist klar, dass diese reduzierten Zeiten das Betreuungsproblem für viele Eltern nicht ganz lösen können. Trotz aller Bemühungen der Einrichtungen wird es aber nicht möglich sein, die Betreuungsbedarfe der Eltern vollständig zu erfüllen“, sagt Frank Hänel, zuständiger Fachdienstleiter bei der Stadt Greven. „Ich bitte die Eltern darum, sich mit Anfragen nicht an das Jugendamt zu wenden, weil Einzelfälle vom Jugendamt nicht abschließend beurteilt werden können“, so Hänel. „Das Jugendamt der Stadt Greven und die Einrichtungen stehen aber im ständigen Austausch, um für jede Einrichtung die beste Lösung zu finden.“

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