Gefährdet Erlass den Emsdettener Rosenmontagszug?

2
827
(Foto: Schwegmann)

„Der Erlass gilt eigentlich schon seit dem 28. Februar 1989.“, so KGE-Präsident Martin Mersmann und Vize Thomas Weischer im Gespräch mit AllesDetten. Das war noch vor dem Mauerfall, mittlerweile 36 Jahre her. Er ist aber wohl in der Form bislang nie wirklich umgesetzt worden.

Jetzt, so will es das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW in Düsseldorf, muss eine Einzelbetriebserlaubnis für Anhänger die im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen eingesetzt werden, erteilt werden. Bislang wurden die Motiv- und Mannschaftswagen in den Wochen vor Karneval von der DEKRA geprüft. Diese Überprüfung war ausreichend, erfüllte die Vorgaben.

Zugmaschinen und Anhänger, die sowieso im landwirtschaftlichen Betrieb über das Jahr eingesetzt werden, sind nicht betroffen. Vize-Präsident Thomas Weischer, der sich neben Wagenbau-Chef Thomas Ellertmann gerade intensiv mit dem Erlass beschäftigt: „Die unterliegen ja eh einer ständigen TÜV-Kontrolle.“

Es geht also speziell um die „nur“ für den Rosenmontagszug eingesetzten Fahrzeuge. Und das sind dann doch einige, nicht nur die der KGE selber sondern auch in den Schützengesellschaften. Hier muss jetzt für jedes einzelne Fahrzeug ein sogenanntes Brauchtumsgutachten erstellt.

Die nur für Brauchtumszwecke eingesetzten Fahrzeuge und Anhänger haben vom Ursprung her alle eine für diesen Zweck erteilte Betriebserlaubnis. Jedoch, so heißt es in einem Schreiben des Ministeriums, sind diese Objekte im Laufe der Zeit mehrfach verändert und den jeweiligen Erfordernissen des aktuellen Jahres angepasst worden, dass nicht auszuschließen ist, dass nach derzeit gültigen Vorgaben eine Erlaubnis nicht mehr erteilt würde.

Brauchtumsgutachten

Das hat jetzt zur Folge, dass für sämtliche Fahrzeuge und Anhänger, die zur Teilnahme am Rosenmontagszug vorgesehen sind, ein sogenanntes „Brauchtumsgutachten“ erstellt werden muss. „Und das bestenfalls bevor die Wagenbauer aktiv werden!“, so Martin Mersmann, „denn wenn bereits mit den Aufbauten begonnen wurde, dann aber keine Zulassung erteilt wird, war alle Arbeit umsonst.“

Die Zeit drängt, denn in vielen Fällen sind die Wagenbau-Mannschaften der Gesellschaften bereits aktiv. Beispielsweise der Wagen des Stadtprinzen bleibt das ganze Jahr über so aufgebaut, sollte hier die Zulassung nicht erteilt werden, müsste komplett neu gebaut werden.

In der kommenden Woche wird eine Kommission an zwei Abenden die Gesellschaften aufsuchen und die Gutachten erstellen. Die KGE hat den Vereinen zugesagt, sich an entstehenden Kosten für Gutachten und Abnahme, die tatsächlich im höheren dreistelligen Bereich pro Einheit liegen können, zu beteiligen. Die schlussendliche Abnahme wird dann nicht mehr durch die DEKRA sondern durch den TÜV erfolgen.

2 Kommentare

  1. Ich habe kein Verständnis für solche Erlasse. Die Zugmaschinen fahren nur Schrittgeschwindigkeit im Umzug, was soll da großartig passieren. Das sind nur bürokratische Schikanen, die zudem auch noch viel Geld kosten. Schlimmer darf es nicht werden

  2. Schade das Brauchtum und Traditionen durch immer mehr Bürokratie eingeengt werden. Als ehemaliger Emsdettener Bürger der zwar kein Fan von Karneval und Schützenfest ist tut es mir leid für Diejenigen, die diese Feste gerne feiern. In den Karnevalswagen steckt viel Arbeit und Herzblut und das sollte man doch einfach honorieren. Aber nicht mit unnötigen Kosten und Auflagen.

Schreibe einen Kommentar zu Lehmkuhl Antwort abbrechen

Die Kommentare werden erst nach Prüfung freigeschaltet. Kommentare ohne Hinweis auf den Verfasser (vollständiger Klarname) oder gar mit vorsätzlich falscher E-Mail-Adresse werden nicht veröffentlicht! Wir bitten Sie, bei Ihren Kommentaren sachlich zu bleiben und sich einer angemessenen Formulierung zu bedienen.

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Danke für Ihre Nachricht. Wir werden diese schnellst möglich bearbeiten.