Finanzspritze für ehrenamtliches Engagement in der Corona-Krise Frist zur Einreichung von Anfragen bis zum 17. Juli verlängert

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Auch weiterhin besteht für Ehrenamtliche die Möglichkeit, Kosten, die im Rahmen der Corona-Krise zusätzlich entstanden sind, geltend zu machen. Das Land NRW hat zu diesem Zweck insgesamt eine Million Euro bereitgestellt. Der Kreis Steinfurt hat hiervon 25.000 Euro erhalten und möchte diese Mittel nun an Initiativen, Vereine und Freiwilligenagenturen aus dem Kreis Steinfurt weitergeben.

Da das Budget noch nicht ausgeschöpft ist, können Interessierte ihre Anfrage mit entsprechenden Erläuterungen und Nachweisen (Rechnungen etc.) noch bis zum 17. Juli 2020 per Mail an ronja.deboer@kreis-steinfurt.de richten. Wichtig ist hierbei, dass eine Auszahlung an private Personen ausgeschlossen ist, die jeweilige Freiwilligenagentur, Initiative oder Verein muss also offiziell organisiert sein. Es können entstandene Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ab dem 24. März 2020 berücksichtigt werden. Laufende Betriebs- und Personalkosten können nicht geltend gemacht werden. Gleiches gilt für Kosten für Miete, Wasser und Strom, es sei denn, sie sind pandemiebedingt zusätzlich entstanden.

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