Feldvogelinseln im Acker – Untere Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt weist auf Förderprogramm hin

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(Foto: Theo Israel)

Landwirtinnen und Landwirte, die heimischen Feldvögeln wie Kiebitz, Feldlerche und Rebhuhn Brut-, Nahrungs-, und Rückzugsflächen auf dem Acker schaffen, können auch in diesem Jahr wieder Prämien erhalten. Darauf weisen die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt und die Biologische Station Kreis Steinfurt e. V. hin. Das Land zahlt für landwirtschaftliche Nutzflächen, die zwischen dem 1. April bis zur Ernte im Herbst (spätestens bis zum 1. Oktober) nicht bestellt werden.

Das NRW-Umweltministerium fördert im Rahmen seiner Biodiversitätsstrategie durch einmalige Prämienzahlungen den Bestand dieser Vögel, deren Anzahl seit Jahren deutlich schrumpft. „Eine Ursache dafür sind die Vorbereitungen landwirtschaftlicher Flächen zur Einsaat, bei denen viele Gelege verloren gehen“, erklärt Esther Susewind Biodiversitätsbeauftragte beim Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt.

Voraussetzung für eine Förderung: Es müssen mindestens drei Feldvogelbrutpaare bzw. Reviere pro Fläche nachgewiesen werden. Auf dem bewirtschafteten Restschlag müssen Nester markiert und vor Bearbeitungsverlusten bewahrt werden. Die Ackerfläche muss eine Größe von mindestens 0,5 bis maximal 2 Hektar haben und muss 50 Meter entfernt zu störenden Strukturen liegen. Der Ausgleichsbeitrag richtet sich in der Höhe nach der Feldfrucht, in der die Brache angelegt wird. So werden beispielsweise 1.257 Euro je Hektar bei Silomais gezahlt. Den Nachweis für die Förderung bezüglich der Brutpaare bzw. der Reviere können die Biologische Station Kreis Steinfurt e.V. oder die Untere Naturschutzbehörde erbringen.

Weitere Informationen zum Förderprogramm „Feldvogelinseln im Acker“ erhalten Interessierte bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt Telefon 02551 691429 oder bei der Biologischen Station Kreis Steinfurt e.V., Telefon 05482 92910.

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