Entfernung von Umlaufsperren im Emsdettener Straßenverkehr

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„Freie Fahrt für Lastenräder und Fahrradanhänger!“

Wer in Städten mit dem Rad unterwegs ist, kam bisher an den sogenannten Umlaufsperren wortwörtlich kaum vorbei. Hierbei handelt es sich um bodentiefe Absperrungen durch Bügel oder Ketten, die einerseits die Durchfahrt von Autos verhindern, andererseits Radfahrer zum Abbremsen zwingen – zum Beispiel um sie vor einer Gefahrensituation zu schützen. Mittlerweile wurden einzelne Umlaufsperren im Stadtbereich entfernt, andere wurden umgestaltet.

Die Entscheidung zur Entfernung basiert auf den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) sowie dem ADFC-Positionspapier zum Umgang mit Pollern und Umlaufsperren. Hier heißt es, der Einsatz von Pollern und Umlaufsperren sei nur gerechtfertigt, wenn der damit angestrebte Zweck, etwa der Schutz vor einer vielbefahrenen Straße, nicht anderweitig geschaffen werden kann und darüber hinaus die Folgen eines Verzichtes die Nachteile für die Radverkehrssicherheit übertreffen. Interessierte Bürger können weitere Details zu dem Positionspapier im Internet unter der Stichwortsuche „ADFC Positionspapier Umlaufsperren“ finden. Dort sind auch die einschlägigen Regelwerke aufgeführt.

Mit der steigenden Zahl von Lastenrädern und Fahrradanhängern werden breitere Durchfahrten benötigt, herkömmliche Umlaufsperren erscheinen hier hinderlich. Deshalb führt die Stadt Emsdetten zu den im Stadtgebiet befindlichen Umlaufsperren sukzessive Einzelfallprüfungen unter Gesichtspunkten der Verkehrssicherheit durch. Die Ergebnisse führen dann zu einer Entfernung, Erneuerung oder Umgestaltung der Umlaufsperren.

In keinem Fall werden die Umlaufsperren gänzlich aus dem Stadtbild verschwinden, sondern zum Teil auch nur leicht abgeändert. So werden die verbleibenden Sperren nach den geltenden Richtlinien zum Beispiel mit einheitlichen Höhen geplant, die durch Reflektoren gut zu sehen sind. Die verbleibenden Umlaufsperren werden so angepasst, dass sich die Bügel nicht überlagern und eine Durchfahrt von mindestens 1,50 Meter verbleibt, damit Lastenräder passieren können. Einige Bereiche, in denen Umlaufsperren entfernt werden, erhalten sogenannte Haltebalken, um die Verkehrssituation zu verdeutlichen und die Verkehrsteilnehmer zum Abbremsen zu animieren. Somit soll die Maßnahme unter Beachtung von Gefahrensituationen im Einzelfall entscheidend zur Attraktivierung und Förderung des Radverkehrs mit Lastenrädern oder Fahrradanhängern beitragen.

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