Elternbeiträge für Kita, Tagespflege und OGS in den Monaten Juni und Juli

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Die Maske auf diesem Symbolbild ist KEINE FFP2-Maske

In den Monaten März, April und Mai waren Kitas und OGS bis auf die Notbetreuung geschlossen. Deswegen hatten das Land NRW und die Kommunen auf die Erhebung der Elternbeiträge verzichtet und sich die Kosten geteilt. Ab 08. Juni haben die Kitas wieder (mit 10 h weniger) und ab 15. Juni die Schulen incl. OGS und Übermittagsbetreuungen geöffnet. Das Land NRW und die Kommunen hatten sich deswegen darauf geeinigt, den Eltern die Elternbeiträge aufgrund des eingeschränkten Angebotes für Juni und Juli hälftig zu erlassen und sich die Kosten zu teilen.

Entsprechend hatten sich die Bürgermeister des Kreises Steinfurt Ende Mai darauf geeinigt, dies so umzusetzen und den hälftigen Beitragserlass zusätzlich auf die OGS-Beiträge auszuweiten – auch ohne finanzielle Beteiligung des Landes NRW.

Die Stadt Emsdetten hat deswegen gemäß der Absprache per Dringlichkeit entschieden, die Beiträge für Kita, Tagespflege und OGS für Juni und Juli hälftig zu erlassen. Diese Dringlichkeitsentscheidung muss in der Ratssitzung am 22. Juni noch vom Rat bestätigt werden. Um dies buchungstechnisch möglichst einfach umzusetzen, werden dabei im Juni keine Beiträge abgebucht, sondern die hälftigen Beiträge von Juni zusammen mit den hälftigen Juli-Beiträgen im Juli zusammen abgebucht.

Entgegen der Absprache der Bürgermeister haben die politischen Kräfte im Kreisjugendhilfeausschuss diesen Vorschlag nicht aufgenommen und stattdessen für die 20 kreisangehörigen Kommunen die Entscheidung getroffen, die entsprechenden Elternbeiträge komplett zu erlassen. Die Kosten hierfür übernimmt dabei jedoch nicht der Kreis Steinfurt, sondern die 20 Kommunen über die erhöhte Jugendamtsumlage. Die Kommunen Rheine, Ibbenbüren, Greven und Emsdetten haben eigene Jugendämter; die Entscheidung des Kreises gilt somit für diese Kommunen nicht.

 

Zum Hintergrund

Die Elternbeiträge für Kita, Kindertagespfleger und OGS belaufen sich in Emsdetten auf ca. 200.000 Euro im Monat und decken ca. 15 Prozent der Kosten für die Kindertagesbetreuung ab. Gemäß Elternbeitragssatzung sind Beiträge grundsätzlich auch zu zahlen, wenn keine Betreuung stattfindet, z.B. wenn Kinder krank sind oder in Ferien- und Schließungszeiten. Änderungen der Satzung müssen jeweils vom Rat beschlossen werden.

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