Einzelregelungen durch das Land NRW bei Inzidenzen über 200

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Das Land NRW hat am Montag, 11. Januar eine Coronaregionalverordnung erlassen, in der der Bewegungsradius für mehrere Kreise in NRW auf einen Umkreis von 15 km eingeschränkt wird. Je nach aktueller Entwicklung wird die Regionalverordnung vom Land um weitere Kreise ergänzt. Sollte der Kreis Steinfurt oder einer der Nachbarkreise betroffen sein, wir die Stadt Emsdetten explizit darüber informieren. Bis dahin veröffentlichen die Stadt die aktuellen Regionalverordnungen auf ihrer Internetseite unter www.emsdetten.de/corona

Aktuell gilt die Regionalverordnung für folgende vier Kreise

  • Kreis Höxter
  • Kreis Minden-Lübbecke
  • Oberbergischer Kreis
  • Kreis Recklinghausen

Was bedeutet die 15 km – Einschränkung?

Für die Personen die in dem betreffenden Kreis wohnen bedeutet dies, dass sie das ihren Wohnort nur in einem Radius von 15 km verlassen dürfen.

Personen, die nicht in dem betreffenden Kreis wohnen, dürfen diesen jedoch auch nur besuchen, wenn die Entfernung zwischen dem zu besuchenden Ort und ihrem Wohnort nicht mehr als 15 km beträgt.

Ausnahmen für beide Gruppen gibt es z.B. für berufliche oder ehrenamtliche Erledigungen, für Besuche bei engen Familienmitgliedern und Lebensgefährten oder für den Besuch von Schulen und Kitas.

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